Am Montagvormittag gegen 10.35 Uhr wurde die Polizei verständigt, dass aus einem Anwesen in der Dorfstraße in Rastatt-Wintersdorf Hilferufe zu hören seien. Von einer Streife wurde dann vor Ort ein Mann leblos im Anwesen gefunden.
Täter verschanzt sich in Wohnung
Ein herbeigerufener Notarzt konnte schließlich nur noch der Tod des Mannes feststellen. Nach bisherigem Kenntnisstand der Polizei dürfte es sich bei dem Toten um den Hausbesitzer des Mehrfamilienwohnhauses handeln. Dieser soll am Vormittag mit einer Gerichtsvollzieherin wegen einer Räumungsklage bei dem bisherigen Hausbesitzer und jetzigen Mieter vorstellig geworden sein. Dieser war offensichtlich nicht bereit, seine Wohnungstür zu öffnen, weshalb die Gerichtsvollzieherin die Örtlichkeit verließ.
Im Anschluss soll der Mieter dem jetzigen Hausbesitzer mit einer Schusswaffe gegenübergetreten sein und diesen erschossen haben. Anschließend verschanzte sich der Mieter in seiner Wohnung. Von der Polizei wurde der Tatort weiträumig abgesperrt und Spezialkräfte der Polizei angefordert. Nach telefonischen Verhandlungen mit einem Anwalt trat der Mieter gegen 11.45 Uhr vor seine Wohnung und wurde von Einsatzkräften vorläufig festgenommen. Der polizeiliche Einsatz dauert nach wie vor an.
Stand 19. Dezember 15.12 Uhr
Nach bisherigem Kenntnisstand der Ermittlungsbehörden hatte der Hausbesitzer wegen einer Räumungsklage einen allein im Anwesen wohnenden 68-jährigen Mieter und Vorbesitzer des Hauses aufgesucht. Nachdem der Mieter dem Eigentümer und einer Gerichtsvollzieherin nicht geöffnet und die Beamtin das Gebäude verlassen hatte, kam es zu einem Aufeinandertreffen zwischen Mieter und Eigentümer, bei dem nach jetzigem Kenntnisstand der Polizei der Hausbesitzer vom Mieter mit einer Schusswaffe getötet wurde. Zur genauen Klärung der Tatumstände dauern die Ermittlungen der Kriminalpolizei an.
Stand 20. Dezember 10.30 Uhr
Die polizeilichen Ermittlungen haben inzwischen ergeben, dass der 68-jährige Tatverdächtige keine waffenrechtliche Erlaubnis hat, mithin die Tatwaffe illegal in Besitz hatte. Weiterhin erbrachten die kriminalpolizeilichen Ermittlungen weitere Erkenntnisse zum wahrscheinlichen Tathergang.
Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass das 36-jährige Opfer zusammen mit seinem Vater ins Haus ging, um dort Gegenstände abzustellen. Zeitgleich suchte eine Gerichtsvollzieherin den Beschuldigten auf, um ihm ein Schriftstück im Zusammenhang mit der bevorstehenden Räumung des Anwesens zu übergeben. Vor dem eigentlichen Tatgeschehen verließ sie aber das Haus, wie auch der Vater des Opfers. Als im Haus ein Schuss fiel, eilte der Vater in das Haus, wo er seinen Sohn leblos am Boden liegend antraf.
Opfer erwarb Anwesen bei Zwangsversteigerung
Seiner Aussage zufolge hatte der Beschuldigte ein Gewehr im Anschlag, das ihm der Vater entreißen und damit nach draußen laufen konnte. Aufgrund seiner Hilferufe verständigten Nachbarn dann die Polizei. Der mutmaßliche Schütze verschanzte sich in seiner Wohnung. Da nicht auszuschließen war, dass er weitere Schusswaffen besaß, wurde das Gebäude von der Polizei umstellt und Spezialkräfte für weitere Einsatzmaßnahmen angefordert. Nach telefonischen Verhandlungen mit einem Anwalt verließ der Beschuldigte gegen 11.45 Uhr seine Wohnung und konnte widerstandslos vorläufig festgenommen werden.
Nach jetzigem Kenntnisstand der Polizei war das Anwesen in der Dorfstraße vor einigen Monaten im Rahmen einer Zwangsversteigerung vom jetzigen Opfer erworben worden. Seither kam es zwischen dem 36-Jährigen und dem Beschuldigten wegen Betretungs- und Nutzungsrechten im Haus immer wieder zu Differenzen und Streitigkeiten, die zum Teil auch ein Einschreiten der Polizei erforderlich machten. Der 68-jährige Beschuldigte äußerte sich bisher im Rahmen der kriminalpolizeilichen Vernehmung nicht zum Tatgeschehen. Die Staatsanwaltschaft wird in Kürze beim Amtsgericht Baden-Baden den Erlass eines Haftbefehls gegen den Beschuldigten beantragen. Eine Vorführung beim Haftrichter ist für den Dienstagnachmittag vorgesehen. Die Spurensicherung am Tatort konnte von den Beamten der Kriminaltechnik am Montagabend abgeschlossen werden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft ordnete das Amtsgericht eine Obduktion des Opfers an, die im Laufe des Dienstags erfolgen wird.
Stand 20. Dezember 15 Uhr
Nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft befindet sich der Beschuldigte nach dem Tötungsdelikt in Haft. Ein von der Staatsanwaltschaft beantragter Haftbefehl wegen Mordes zum Nachteil des 36-jährigen Opfers und versuchten Totschlags zum Nachteil von dessen Vater sowie wegen unerlaubten Besitzes einer Schusswaffe wurde am frühen Dienstagnachmittag vom zuständigen Haftrichter erlassen. Der Beschuldigte wurde anschließend in eine Vollzugsanstalt eingeliefert. Zu dem Tatvorwurf äußerte sich der 68-Jährige bisher gegenüber den Ermittlungsbehörden nicht.