Wie eine Prüfung des Sachverhalts durch das Landratsamt ergeben habe, sei die Nutzung der Gaststätte "Rössle" einschließlich Nebenräume für Konzerte jeglicher Art und andere Musikveranstaltungen nicht von der im Jahr 2001 erteilten Gaststättenerlaubnis gedeckt und damit formell illegal. Der Betreiber müsse daher bis Ende September eine erweiterte Gaststättenerlaubnis beantragen. Ansonsten würden die beanstandeten Musikveranstaltungen dauerhaft untersagt.
Wie das Landratsamt weiter mitteilt, sei für die Gaststätte in dem Gebäude Kirchstraße 2 in Rheinmünster-Söllingen die Genehmigung nur für die Betriebsart "Schank- und Speisewirtschaft ohne besondere Betriebseigentümlichkeit" erteilt worden. Während der eigentliche genehmigte Gaststättenbetrieb mit der Abgabe von Speisen und Getränken seit Febraur weitgehend ruhe, finden in den Räumlichkeiten regelmäßig Musikkonzerte, wie zum Beispiel am 8. Mai, statt. Die Durchführung regelmäßiger Musikdarbietungen in einer Gaststätte, sei durch die Erlaubnis zum Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft nicht gedeckt, es bedarf einer auf diese Betriebsart bezogenen Erlaubnis.
Rechte Konzerte - Gefahr für die öffentliche Sicherheit
Die Gaststätte "Rössle" werde für den genehmigten Zweck als Schank- und Speisewirtschaft nahezu gar nicht mehr betrieben, sondern diene als Veranstaltungsraum für über das Internet überregional beworbene Musikkonzerte einschlägig bekannter Bands. Diese Musikkonzerte seien kein Nebenzweck ihres Betriebes, sondern zum Hauptzweck der Gaststätte und damit zu einer neuen Betriebsart geworden. Nach dem Gaststättengesetz sei daher das Landratsamt als zuständige Behörde grundsätzlich befugt, die Gaststättenerlaubnis zu widerrufen.
Dr. Peter: "Falls der Eigentümer eine neue Gaststättenerlaubnis beantragt, werden das Baurecht, der Brandschutz und der Lärmschutz der Nachbarn genau geprüft werden. Hier fließen die Ergebnisse einer aktuellen Vor-Ort-Überprüfung durch Behördenvertreter ein." Dr. Jörg Peter abschließend: "Die sich zum rechten Szene-Treff entwickelnde Gaststätte "Rössle" stellt zunehmend eine Gefahr für die öffentliche Sicherung und Ordnung dar. Daher müssen alle rechtlichen Möglichkeiten zum Schutz der Bevölkerung geprüft werden. Hierzu ist das Landratsamt im Schulterschluss mit der Polizei und der betroffenen Gemeinde bereit."