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Gaggenau: Seniorin in Gaggenau totgefahren: Haftbefehl wegen fahrlässiger Tötung

Gaggenau

Seniorin in Gaggenau totgefahren: Haftbefehl wegen fahrlässiger Tötung

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    Symbolbild.
    Symbolbild. Foto: Boris Roessler/dpa/Symbolbild

    Aktualisierung, 18. März: Haftbefehl wegen fahrlässiger Tötung

    Der 20-Jährige Unfallverursacher könnte bald für eine ganze Weile ins Gefängnis gehen. Denn wie die Polizei in einer Nachtragmeldung informiert, wurde der Mann am vergangenen Dienstag festgenommen und zur Haftbefehlseröffnung dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht in Rastatt vorgeführt. Der Haftbefehl wurde in Kraft gesetzt und der Tatverdächtige im Anschluss in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

    28. Februar, 14.58 Uhr: Seniorin stirbt nach Unfall

    Nach Angaben der Polizei sollte der junge Mann bei Gaggenau-Ottenau am Sonntag, 21. Januar, kontrolliert werden, missachtete jedoch die Haltesignale der Beamten und fuhr mit beschleunigter Geschwindigkeit in Richtung Ortschaft weiter. Kurz darauf entdeckte die Polizei den BMW des 20-Jährigen in der Furtwänglerstraße.

    Der Wagen war mit einem großen Stein kollidiert und habe sich dabei überschlagen. Zuvor stieß der Wagen mit der 72-Jährigen zusammen, wodurch die Frau schwere Verletzungen erlitt und am Dienstagnachmittag, 27. Februar, schlussendlich verstarb.

    Der Unfallverursacher trug nur leichte Blessuren davon. Der Schaden wird auf etwa 15.000 Euro geschätzt. Im Nachhinein stellte sich zudem heraus, dass der 20-Jährige keinen Führerschein besaß und unter dem Einfluss von Drogen und Medikamenten stand.

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