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Rastatt: Berufsverbot gegen Rastatts Ex-Oberbürgermeister

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Berufsverbot gegen Rastatts Ex-Oberbürgermeister

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    Klaus-Eckhard Walker
    Klaus-Eckhard Walker Foto: hok, ka-news, ka-news

    Rund drei Jahre nach seinem Ausscheiden aus dem Oberbürgermeisteramt nahm das Regierungspräsidium ein von Walker verfasstes Anwaltsschreiben aus dem Mai, in dem der Unterzeichner seine Ehefrau als Stadträtin gegen seinen Amtsnachfolger vertreten hat, zum Anlass, dieses schwere Geschütz aufzufahren und ein partielles Berufsverbot gegen ihn zu verhängen.

    Nicht zur Debatte steht in diesem Verfahren, laut Walker selbst, dass eine anwaltliche Vertretung in Angelegenheiten ausgeschlossen ist, mit denen der Unterzeichner während seiner Amtszeit bereits befasst war. Die Verfügung des Regierunspräsidiums sei daher unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt nachvollziehbar, zumal es auch in der Vergangenheit nie Praxis gewesen sei vorbeugend gegen ehemalige Amtsträger vorzugehen.

    Vor dem Hintergrund, dass es in der Vergangenheit selbst bei unmittelbaren Anschlussbeschäftigungen von ehemaligen Bürgermeistern niemals - soweit bekannt - Beanstandungen seitens des Regierungspräsidiums gegeben habe, hat Walker Klage gegen das Land auf Feststellung der Rechtswidrigkeit dieses "politischen Willküraktes" erhoben.

    Auslöser der Vefügung: Eine Attacke des Amtsnachfolgers?

    Der Rastatter Ex-OB hat - laut eigenen Angaben - eine gewisse Abstandsfrist gewahrt und ist erst seit August 2009 als Rechtsanwalt tätig. In der Verfügung des Regierungspräsidiums sieht er einen Schachzug des "offensichtlich persönlich motivierten Vernichtungsfeldzugs", den sein Nachfolger Hans Jürgen Pütsch vom ersten Tag seiner Amtszeit an gegen ihn führe.

    Pütsch habe sich, so Walker in einer Erklärung im Internet, darüber beschwert, dass der Rechtsanwalt unzulässige Mandate gegen die Stadt Rastatt übernehme. Er habe allerdings lediglich seine Frau gegen Pütsch persönlich und nicht gegen die Stadt vertreten.

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