Diese zweite Leichenschau, die von einem Amtsarzt vorgenommen wird, soll nochmals ausschließen, dass eine eventuelle nicht natürliche Todesursache übersehen wird. Sie ist vor der Einäscherung, bei der der Körper mit 800 bis 1000 Grad Celsius verbrannt wird und die Asche gerichtsmedizinisch nicht mehr analysierbar ist, die letzte Möglichkeit, straf- oder zivilrechtliche Belange zu klären.
Zweimal wöchentlich führen Mitarbeiter des Gesundheitsamtes Rastatt im Krematorium Baden-Baden diese Leichenschauen durch. Fast 1.700 waren es im vergangenen Jahr und im ersten Halbjahr 2010 wurden schon fast 900 gezählt. Die Ärzte prüfen dabei, ob der Verstorbene eines natürlichen Todes verstorben ist. Kann dies nicht eindeutig bestätigt werden, werden Auskünfte bei den Ärzten eingeholt, die den Verstorbenen vor seinem Tode behandelt haben.
Sind die Auskünfte nicht schlüssig oder liegen Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod vor, wird die Polizeibehörde benachrichtigt. In diesen Fällen darf die Einäscherung erst vorgenommen werden, wenn die Staatsanwaltschaft die Bestattung schriftlich genehmigt. Schon in den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts wurde die zweite Leichenschau vor Feuerbestattungen eingeführt. Damals als Reaktion auf übersehene Tötungsdelikte. Viel häufiger ergeben sich jedoch berufsgenossenschaftliche und unfallversicherungsrechtliche Fragen.