Hingegen hatte sich die Verteidigung auf die Meinungsfreiheit berufen und Freispruch gefordert. Dem folgte das Gericht aber nicht und verhängte gegen den aus Pforzheim stammenden Bordellbesitzer 60 Tagessätze zu je 1000 Euro. Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden.
Augsburg/Pforzheim