Nachdem die Frau auf den Balkon des darunter liegenden Stockwerk gefallen war, soll er sie weiterhin in Tötungsabsicht geschlagen und gewürgt haben. Als Motiv nahm die Staatsanwaltschaft die Trennung des Opfers vom Ehemann an.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil im März dieses Jahres auf Rüge des Angeklagten auf: Seine Verfahrensrechte seien verletzt, weil die Anklageschrift nicht ins Türkische übersetzt wurde. Der des Deutschen nur rudimentär mächtige Angeklagte hatte zwar angeführt, dass er Kurdisch besser spreche als Türkisch. Geschriebene Texte könne er aber nur auf Türkisch verstehen. Bis Ende September sind laut Gericht sieben Verhandlungstage angesetzt. Es sind 20 Zeugen und 2 Sachverständige geladen.