Für den linksrheinischen Abschnitt zwischen der Landesgrenze und der B9 ist der Landesbetrieb Mobilität Rheinland- Pfalz die zuständige Planfeststellungsbehörde.
Pläne werden demnächst öffentlich ausgelegt
Die Pläne für das gesamte Vorhaben werden in Kürze in den in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz jeweils betroffenen Kommunen parallel ausgelegt, wie das Regierungspräsidium Karlsruhe mitteilt. Die von der Planung Betroffenen könnten dann Anregungen oder Einwendungen vorbringen. Auch die Träger öffentlicher Belange sowie die Umweltverbände werden angehört. Das Planfeststellungsverfahren dient der Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange und ist Voraussetzung für die Genehmigung der Maßnahme.
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"Die zweite Rheinbrücke wird zur Bewältigung der anhaltenden Verkehrszuwächse auf der bestehenden Rheinbrücke und zur Entflechtung der Verkehre schnellstmöglich benötigt. Für den Wirtschaftsraum ist ein zweiter Rheinübergang dringend erforderlich", so Regierungspräsident Rudolf Kühner in einer Pressemitteilung. Ferner sei die zweite Rheinbrücke als Entlastungs- und Umleitungsstrecke für die in absehbarer Zeit anstehende Generalsanierung des vorhandenen Bauwerks notwendig.
Alte Rheinbrücke hat noch vier Jahre Lebensdauer
Die theoretische Restlebensdauer der bestehenden Rheinbrücke betrage etwa vier Jahre, so dass voraussichtlich um das Jahr 2015 umfangreiche Sanierungsarbeiten erforderlich seien. Hierbei sei davon auszugehen, dass, falls ein Auswechseln der Tragseile erforderlich werde, die bestehende Brücke vollständig gesperrt werden müsse. Insofern liege es im Interesse der Straßenbauverwaltung, dass alle erforderlichen planerischen und planrechtlichen Schritte möglichst zügig nacheinander abgewickelt werden, um zeitgerecht eine zweite Rheinbrücke zur Verfügung zu haben. Die Gesamtkosten betragen rund 107 Millionen Euro.
Kostenträger ist der Bund. Die vollständigen Planunterlagen können zeitgleich mit der Offenlage auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe eingesehen werden.
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