Die Einigung sieht für die neue Brücke zwischen dem rheinland-pfälzischen Wörth und Karlsruhe unter anderem einen Geh- und Radweg vor, eine Machbarkeitsstudie für ein neues ÖPNV-Konzept und verbesserten Naturschutz. Stadt und Land vereinbarten auch das Ziel, dass die neue Brücke und die Anbindung an die B36 gemeinsam in Betrieb genommen werden.
Die Übereinkunft steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Karlsruher Gemeinderats und des BUND-Landesvorstands. Landrat Christoph Schnaudigel begrüßt die Entscheidung des Gerichts: "Dass der Radweg sinnvoll und auch möglich ist, haben wir bereits in einer Machbarkeitsstudie aufgezeigt, auch die Anbindung an B36 entspricht unserer Beschlusslage.

Jetzt besteht die Erwartung, dass der Karlsruher Gemeinderat dem erzielten Vergleich zustimmt und die Stadt ihre Blockadehaltung aufgibt, damit diese für die gesamte Region immens wichtige Vorhaben zügig begonnen werden kann", sagt er in einer Pressemitteilung des Landratsamtes.
Gegen die zweite Rheinbrücke hatten die Stadt Karlsruhe sowie der BUND-Landesverband geklagt. Die neue Brücke soll etwa 1,4 Kilometer entfernt von der alten, völlig überlasteten Rhein-Querung entstehen.
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