Ein kostenloser und anonymer HIV-Test ist am Gesundheitsamt im Landratsamt Karlsruhe nach wie vor möglich.
Der Test läuft folgendermaßen ab: Vor dem HIV-Test wird zunächst eine persönliche Beratung angeboten. Die Beratung ist anonym - der Name muss dabei nicht genannt werden. Außerdem unterliegen die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes der Schweigepflicht. Im Beratungsgespräch wird zunächst geklärt, warum jemand den Test machen will, denn in einigen Fällen ist dieser gar nicht notwendig. Oft zeigt sich aber, dass in der jüngsten Vergangenheit ein Risiko-Kontakt stattgefunden hat, zum Beispiel ungeschützter Sexualkontakt während einer Urlaubsreise. Dieser Kontakt muss aber mindestens zwölf Wochen zurückliegen, damit die Testergebnisse aussagekräftig sind. Auch der Beginn einer neuen Partnerschaft kann ein wichtiger Grund für einen HIV-Test sein.
Oftmals kommen auch Paare gemeinsam oder Minderjährige in Begleitung ihrer Eltern, um sich testen zu lassen. Vor der Blutabnahme wird den Untersuchten dann eine Nummer zugeteilt, an Hand deren sich das Ergebnis dann eindeutig zuordnen lässt.
Unauffälliges Testergebnis ist kein Freibrief
Das Testergebnis liegt nach etwa einer Woche vor und wird nur den Untersuchten mitgeteilt. Sollte eine HIV-Infektion festgestellt werden ("HIV-positiv"), so darf diese Information wegen der ärztlichen Schweigepflicht ohne Einverständnis des Untersuchten nicht an Dritte weitergegeben werden. "Der Test ist aber keine Vorbeugemaßnahme und ein unauffälliges Testergebnis kein Freibrief für die Zukunft, denn auch wenn der Test negativ ausgefallen ist,
müssen sich die getesteten Personen künftig vor einer Ansteckung schützen", klärt Pia Christensen, von der Beratungsstelle zu AIDS und Geschlechtskrankheiten des Gesundheitsamtes im Landratsamt Karlsruhe, auf.
AIDS ist nach wie vor eine tödliche Infektionskrankheit, gegen die es keine echte Heilung gibt. Auch eine Schutzimpfung ist noch nicht in Sicht. Deshalb gilt weiterhin: Der einzige Schutz vor AIDS ist die Vermeidung der Ansteckung.
Am Mittwoch, 22. April, informiert das Landratsamt über diese und weitere Fragen ab 20 Uhr.
Die Sprechzeiten sind Montag und Dienstag von 8 bis 11 Uhr und donnerstags von 14 bis 17 Uhr. Termine außerhalb der Sprechzeit können bei Bedarf auch telefonisch vereinbart werden. Weitere Informationen gibt es bei Pia Christensen (Telefon: 0721/9365857).