Startseite
Icon Pfeil nach unten
Karlsruhe
Icon Pfeil nach unten

Karlsruhe: "Klatsche für die Krisenpolitik": Karlsruher Gericht hält Zuschuss für verfassungswidrig

Karlsruhe

"Klatsche für die Krisenpolitik": Karlsruher Gericht hält Zuschuss für verfassungswidrig

    • |
    • |
    Eine Figur «Justitia» steht auf einem Schreibtisch.
    Eine Figur «Justitia» steht auf einem Schreibtisch. Foto: picture alliance / dpa

    Damit hatte eine alleinerziehende Mutter aus dem Kreis Rastatt mit ihrem Eilantrag Erfolg. Sie hatte zuvor beim Jobcenter erfolglos FFP2-Masken beantragt. Nun könne sie ihre herzkranke zweijährige Tochter sicher im ÖPNV zu den wöchentlichen Behandlungen ins Krankenhaus und zum Physiotherapeuten bringen, so das Gericht.

    Für die am Eilverfahren unmittelbar Beteiligten sei der rechtskräftige Beschluss bindend (S 12 AS 711/21 ER - Beschluss vom 24. März.2021).

    "Im Mai kommen die Hilfen zu spät"

    "Das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe ist eine Klatsche für die Krisenpolitik der Bundesregierung. Das Gericht kassiert das wahltaktische Almosen der Großen Koalition und fordert echte Hilfen", meinte Sven Lehmann, Sprecher für Sozialpolitik der Grünen im Bundestag.

    Der sozialpolitische Sprecher der Bundestags-FDP, Pascal Kober, forderte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) auf, nun dringend eine sofortige Auszahlung zu ermöglichen. "Im Mai kommen die Hilfen zu spät."

    Dasselbe Gericht hatte kürzlich entschieden, Jobcenter müssten arbeitssuchenden Hartz-IV-Empfängern kostenlose FFP2-Masken zur Verfügung stellen - zusätzlich zum Regelsatz wöchentlich 20 FFP2-Masken oder als Geldleistung monatlich 129 Euro.

    Das Gericht hatte mit dem Schutz des Klägers und dem Schutz der Allgemeinheit argumentiert (Az. S 12 AS 213/21 ER - SG Karlsruhe vom 11. Februar 2021).

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden