Nach einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichtes steht Ein-Euro-Jobbern der Tariflohn zu, wenn ihre Arbeit - anders als vom Gesetzgeber verlangt - dazu geeignet ist, eine reguläre Stelle zu verdrängen, so die IG BAU in einer Pressemitteilung.
"Ursprünglich sollten Ein-Euro-Jobs dazu dienen, Langzeitarbeitslosen eine Brücke in den ersten Arbeitsmarkt zu bauen. Dazu gehört auch, dass nur in Extra-Jobs vermittelt werden darf. Stellen also, die es sonst so nicht geben würde", sagt der Bezirksvorsitzende der IG BAU Nordbaden, Wolfgang Kreis.
Es sei nicht zu verantworten, Ein-Euro-Jobber als Ersatz-Arbeitskräfte für reguläre Jobs eingesetzt werden. "Dann also, wenn die Arbeitgeber eigentlich ordentliche Arbeitsplätze schaffen müssten", so Wolfgang Kreis. Der Bundesrechnungshof gehe davon aus, dass etwa der Hälfte aller Ein-Euro-Jobs die Voraussetzungen für eine staatliche Förderung fehle.
Betroffenen rät Wolfgang Kreis, sich darüber zu informieren, ob sie Widerspruch einlegen können: "Wer Zweifel an der Rechtmäßigkeit seines Ein-Euro-Jobs hat, sollte schnellstmöglich Widerspruch einlegen." Mitgliedern der IG BAU rät er, schnell das Gespräch mit den Rechtsschutz-Experten der IG BAU zu suchen.