Die Antragsstellung startet um Mitternacht von Samstag, 11. auf Sonntag 12. Januar. Bis Ende Februar sind Anträge möglich. Lastenräder, die vor Ausstellung des Förderbescheides bestellt oder gekauft wurden, können nicht gefördert werden.

Die Förderhöhen sind gestaffelt:
- Haushalte mit Kind und Wohn- bzw. Hausgemeinschaften mit mindestens 3 Personen erhalten mehr Fördergeld, für ein E-Lastenrad beispielsweise 1.000 Euro.
- Mit Karlsruher Pass erhöht sich das Fördergeld um 500 Euro.
Für die Online-Antragsstellung müssen die entsprechenden Daten der antragsstellenden Personen und ein Angebot fürs Lastenrad vorliegen. Wohn- und Hausgemeinschaften müssen eine separate Erklärung mit hochladen.
Weitere Informationen und die Förderrichtlinie mit allen Details sind zu finden unter: karlsruhe.de/radverkehr