Die dadurch entstandene Verzögerung könnte im Ernstfall lebensbedrohlich sein. Dies habe nach Auskunft des OA das Haltverbot erforderlich gemacht. Denn das Parken vor dem eigenen Anwesen spiele gegenüber der Sicherheit der Bevölkerung und dem schnellstmöglichen Einsatz der Feuerwehr eine untergeordnete Rolle.
Die Notwendigkeit des Halteverbots hatte sich bei der kürzlich durchgeführten Brandschau in der Oststadt ergeben. Das OA führt seit Jahren gemeinsam mit der Branddirektion in einzelnen Stadtteilen Brandschauen durch, bei denen die städtischen Dienststellen überprüfen, ob die Feuerwehr ohne zeitliche Verzögerung an ihren Einsatzort gelangen kann. Oftmals stellen parkende Fahrzeuge große Hindernisse dar, verhindern ein Durchkommen der Einsatzkräfte oder verzögern es erheblich. In solchen Fällen werden dann Maßnahmen nach dem Straßenverkehrsrecht erforderlich.