Wie das Karlsruher Hauptzollamt berichtet, sollen Konsumenten der Lutscher laut Packungsbeilage durch das dreimalige tägliche Lutschen abnehmen. Abgenommen hat im vorliegenden Fall nur das Zollamt Bruchsal - nämlich der Empfängerin die Ware. Die Inhaltsstoffe der Lollies unterliegen dem Arzneimittelgesetz. Einfuhren von Arzneimitteln durch Privatpersonen sind in Deutschland verboten.
Das Arzneimittelgesetzes (AMG) soll für die Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln zu sorgen. Die strengen Regelungen des AMG müssen auch Arzneimittel erfüllen, die aus anderen Ländern eingeführt werden. Diese Überwachung ist eine der Aufgaben der deutschen Zollverwaltung.