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Karlsruhe: Wohnraum statt Garagen: Stadt Karlsruhe stellt Bebauung in Aussicht

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Wohnraum statt Garagen: Stadt Karlsruhe stellt Bebauung in Aussicht

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    Wohnraum statt Garagen: Plant die Stadt Garagenhöfe zu bebauen?
    Wohnraum statt Garagen: Plant die Stadt Garagenhöfe zu bebauen? Foto: Fotomontage ka-news

    In der Anfrage geht es konkret darum, wie viele Garagenhöfe mit welcher Fläche im Karlsruher Stadtgebiet zur Verfügung stehen, wie die Besitzverhältnisse sind und welche Flächen sich für eine Bebauung eignen würden. Hintergrund ist die beträchtliche Anzahl an Garagenhöfen im Karlsruher Stadtgebiet.

    Garagenhöfe nehmen viel Fläche in Anspruch

    Aus Sicht der Grünen werden Garagenhöfe heute häufig zweckentfremdet: Sie werden beispielsweise als ebenerdige Abstellräume genutzt, während die Autos im Straßenraum geparkt werden. Ein weiterer Nachteil: Durch die benötigte Rangierfläche nehmen Garagenhöfe eine nicht unbeträchtliche Fläche an Platz in Anspruch. Außerdem ist die Fraktion der Meinung, dass die befestigten, nicht begrünten Garagenparks zudem das Mikroklima in ihrem Umfeld verschlechtern.

    Deshalb weisen die Grünen darauf hin, dass Garagenhöfe aufgrund ihrer Lage optimal für eine Wohnbebauung im Rahmen der Innenverdichtung geeignet wären. Die meisten würden in oder am Rande von erschlossenen Wohngebieten liegen. Durch eine Dachbegrünung könnte eine Überbauung der Garagen teilweise sogar zu stadtklimatischen Verbesserungen führen, so die Grünen in ihrer Anfrage.

    Dabei verweisen die Grünen auch auf den Rosen- oder Dahlienweg in Rüpurr und die Kolbergerstraße in der Waldstadt als Beispiele. Für die bisherigen Nutzer sieht die Grünen-Fraktion in ihrer Anfrage bei einer Bebauung unter anderem Tiefgaragenplätze als Entschädigungsflächen vor.

    Bereitschaft der Eigentümer ist entscheidend

    Wie die Stadt in ihrer Stellungnahme mitteilt, wurden im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2030 im Nachbarschaftsverband Karlsruhe "alle Freiflächen sowie minder bebaute und abweichend genutzte Flächen" im gesamten Stadtgebiet für die Fortschreibung auf eine mögliche Wohnbebauung untersucht. Eine genaue Flächenzahl an vorhandenen Garagenhöfen in Karlsruhe sei der Stadt aber nicht bekannt.

    Weiter heißt es, dass das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau mit einem Förderprogramm bis 2019 die Erstellung eines Potenzialatlases für ein aktives Flächenmanagement in Karlsruhe fördert. Im Fokus stehen dabei Potenzialflächen, die im Innenbereich gesichtet wurden. Dazu zählen nach Stadtangaben auch Garagenhöfe, die im Rahmen des Förderprogramms bewertet werden.

    Garagenhöfe eignen sich grundsätzlich für Wohnungsbau

    Das bedeutet konkret: Flächenpotenziale werden in einem Rahmenplan näher betrachtet und im Sinne minder genutzter Flächen in die Suche nach Wohnbauflächen einbezogen. Dies erfolgte beispielsweise auch im Rahmenplan Waldstadt-Waldlage. Hier konnte bereits ein Garagenhof aktiviert werden. Entscheidend sei jedoch immer auch die Bereitschaft der Eigentümer zu einer möglichen Entwicklung, betont die Stadt.

    Die Stadt erklärt in ihrer Stellungnahme außerdem: "Die Erfahrung in bestehenden Projekten, im Zusammenhang mit der Nachnutzung von Garagenhöfen zeigt, dass all die Flächen in einem engen räumlichen Zusammenhang mit bestehender Wohnbebauung grundsätzlich für eine Wohnnutzung geeignet sind."

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    Foto: Corina Bohner

    Plant die Stadt Garagenhöfe zu bebauen?

    Stadtplanerische Gründe sind nur dann gegeben, wenn "die gebaute Infrastruktur nicht mehr den heutigen Anforderungen an die Unterbringung von ruhendem Verkehr entspricht" und die Garagen folglich nicht mehr primär der Unterbringung von Fahrzeugen dienen. Dann müssen allerdings gleichzeitig auch andere Nutzungsinteressen der Garagen im Zuge der planerischen Abwägung berücksichtigt werden. Generell sei eine Umnutzung unter der oben genannten Voraussetzung aber gegeben.

    Der dann ausgelöste Bedarf an Stellplätzen sei laut Stadtverwaltung auf zwei Weisen zu bewältigen: Einerseits müsse man die bauordnungsrechtlich veranlagten Stellplätze zunächst anderweitig nachweisen, beispielsweise in Form zusätzlicher Tiefgaragenstellplätze. Andererseits müsse man eine mögliche finanzielle Entschädigung in Bezug auf Quantität, Qualität und im Hinblick auf räumliche Entfernung des Ersatzstandortes prüfen, erklärt die Stadt.

    Eigentümerstruktur und Planrecht

    Und was steht dem Ganzen im Wege? Hindernisse für eine zügige Umsetzung ergeben sich laut Stadtverwaltung vor allem aus der Eigentümerstruktur und dem vorhandenen Planrecht. Generell stehen Garagenhöfe in sehr differenzierten Eigentumsverhältnissen. Nicht nur ausschließlich Einwohner seien dabei betroffen: Zum Teil habe auch die Stadt und städtische Gesellschaften Miteigentumsanteile an Garagenhöfen im Stadtgebiet.

    Hinzu komme, dass die bauplanungsrechtliche Situation zunächst für jede Fläche unterschiedlich ist. In den beiden angeführten Beispielen der Grünen - im Rosenweg und der Kolberger Straße - müsse man das Planrecht zunächst anpassen, so die Stadt. Liegt das betroffene Grundstück innerhalb des Regelungsregimes, sei eine schnellere Verwirklichung des Vorhabens möglich.

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