Im Gegenzug verzichtet die Verwaltung, bis zu diesem Zeitpunkt ihre geltenden Ansprüche zu vollstrecken und das Gelände zwangsräumen zu lassen. Die Einigung sieht weiter vor, dass neue Untermietverhältnisse nicht mehr begründet werden dürfen. Für die Stadt war dies mit ein entscheidender Punkt für eine gütliche Übereinkunft. Es herrsche nun weitgehende Sicherheit über die geordnete Abwicklung der Räumung, heißt es in einer Erklärung der Stadt. So scheint es beinahe unvermeidlich, dass die Bewohner der Schwarzwaldstraße 79 bis Januar 2006 die Ex-Steffi räumen müssen.
"Vielleicht können wir etwas im Gemeinderat erreichen"
"Uns blieb nichts anderes übrig, als zuzustimmen", erklärt ein Bewohner gegenüber ka-news. Hätten sie dem Vorschlag nicht zugestimmt, wären die Verhandlungen gescheitert und die Bewohner hätten das Gebäude innerhalb von drei Monaten räumen müssen. Das Gericht hatte schließlich die grundsätzlichen Räumungsansprüche der Stadt bestätigt. "So haben wir noch ein wenig Zeit gewonnen, in der wir politischen Druck aufbauen können", kommentiert der Ex-Steffi-Bewohner die einzig mögliche Alternative zur sofortigen Vollstreckung.
So ganz hinnehmen wollen die Bewohner die wahrscheinlich gewordene Räumung also nicht. "Vielleicht können wir noch etwas im Gemeinderat erreichen. Gespräche mit den Fraktionen hat es ja bereits schon gegeben und die waren grundsätzlich nicht abgeneigt, eine Lösung zu finden", sagt der Bewohner. Auch eine Unterbringung auf einem alternativen Gelände scheint für die 20 Personen eine Lösung zu sein, die sie akzeptieren würden. Zumindest nach dem Ergebnis des heutigen Verhandlungstages.