Karlsruhe will bis voraussichtlich Ende 2025 eine neue Stellplatzsatzung auf den Weg bringen. Zweck ist es, die bestehenden Vorgaben der Landesbauordnung (LBO) an städtische Bedürfnisse anzupassen.
Die entsprechende Beschlussvorlage soll am 14. Dezember im Planungsausschuss vorberaten werden und am 17. Dezember den Gemeinderat passieren. Danach erfolgt - voraussichtlich Mitte Januar 2025 - die öffentliche Auslage.

Um was geht es bei der neuen Satzung?
Bereits im Frühling hatte das Stadtplanungsamt einen Anlauf unternommen, einen ersten Entwurf der Stellplatzsatzung auf den Weg zu bringen. Schlussendlich scheiterte es an der Kritik der Ortschaftsräte. Die Stadt besserte nach und stellte das Projekt am 3. Dezember auf einer Pressekonferenz (erneut) vor.
Der räumliche Geltungsbereich der Stellplatzsatzung umfasst das gesamte Stadtgebiet. Grob zusammengefasst geht es darum, in Zukunft weniger Autoparkplätze, dafür mehr Fahrradabstellplätze bei einem Neubau zu schaffen. Dabei wird das Stadtgebiet in drei Zonen unterteilt, in denen jeweils ein unterschiedlicher "Stellplatzschlüssel" gelten soll.

Die Werte dazu basieren auf einer Analyse der Mobilitätsbedürfnisse der PKW-Zulassungszahlen in den einzelnen Stadtteilen.
So ergab sich zum Beispiel, dass es bei Kleinwohnungen (kleiner als 35 m²) und geförderten Wohnungen weniger Stellplatzbedarf gebe. Bei Gebäuden in Randlagen der Stadt sei der Bedarf höher. Darüber hinaus spielen noch die ÖPN-Anbindung und die Lage eine wichtige Rolle.
Mindestanzahl an KfZ-Stellplätzen laut neuer Stellplatzsatzung
- Zone 1 (Innenstadtnah): 0,5 Stellplätze pro Wohnung
- Zone 2 (Zwischenbereiche): 0,7 Stellplätze pro Wohnung
- Zone 3 (Randlagen): 1 Stellplatz pro Wohnung, reduziert auf 0,8 bei ÖPNV-Nähe
Was gilt für Fahrräder bei der neuen Stellplatzsatzung?
- Pro angefangene 30 Quadratmeter Gesamtwohnfläche muss ein Fahrradplatz hergestellt werden.
- Je 10 notwendige Fahrradstellplätze wird ein Sonderfahrradstellplatz empfohlen.

Überblick: Wann und wofür gilt die Stellplatzsatzung?
- Für das gesamte Stadtgebiet
- Für Wohnungen
- Für den privaten Grund
- Nicht, wenn andere örtliche Bauvorschriften abweichende Regelungen zu Stellplätzen erhalten
- Für die Errichtung von Gebäuden mit Wohnungen oder für (Nutzungs)Änderungen
- Nur als "Mindestmaß". Es können auch mehr Stellplätze hergestellt werden.
Welche Vorteile hat die neue Satzung?
Laut Bürgermeister Daniel Fluhrer könnten Neubauprojekte durch die reduzierten Anforderungen kostengünstiger umgesetzt werden. "Damit ergeben sich für Genossenschaften und Träger sozialer Wohnungseinrichtungen mehr Möglichkeiten", betont auch die Leiterin vom Stadplanungsamt, Anke Karmann-Woessner.

Für sozial geförderte Wohnungen, barrierefreie Altenwohnungen und Kleinswohnungen (weniger als 35 m²) soll es zudem Minderungen geben.
Es dürfen allerdings mehr Stellplätze eingerichtet werden, wenn der Bauherr oder die Bauherrin das möchte. Die Mindestanzahl an Stellplätzen betrifft das nicht. "Viele Garagen werden auch zweckentfremdet", argumentiert Sigrun Hüger vom Stadtplanungsamt Karlsruhe.

Auf bereits bestehende Stellplätze soll sich die neue Satzung übrigens nicht auswirken, wird auf der Pressekonferenz betont. "Alles was Bestand hat, hat Bestandsschutz", so Fluhrer.
Weitere Infos zur neuen Satzung gibt es hier: https://www.karlsruhe.de/stellplatzsatzung