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Karlsruhe: Welpen im Kofferraum: Illegaler Hundehandel aufgedeckt

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Welpen im Kofferraum: Illegaler Hundehandel aufgedeckt

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    (Archivbild)
    (Archivbild) Foto: Friso Gentsch (dpa)

    Nach Überprüfung des Hinweises bei den zuständigen Veterinären entstand der Verdacht auf einen illegalen Hundehandel, so Björn Weiße, Leiter des Ordnungs- und Bürgeramts (OA). "Insbesondere die Begleitumstände der Inserate und der Verkaufsabwicklung haben uns vermuten lassen, dass das Angebot nicht mit geltendem Recht vereinbar ist. Im Rahmen eines Scheinkaufs wollten wir daher eine entsprechende Überprüfung vornehmen", erläutert Weiße. Dieser vorgebliche Kauf sollte am Sonntag auf einem Parkplatz in Karlsruhe abgewickelt werden.

    Hundewelpen ging es gut - Herkunft unklar

    Bei der Kontrolle wurde im Heck des Verkäuferfahrzeuges eine Hundebox mit vier Hundewelpen - drei Chihuahua-Welpen und ein Yorkshire Terrier-Welpe - festgestellt, die laut Einträgen in den mitgeführten Tierpässen im Oktober 2013 geboren wurden.

    Aus den mitgeführten Dokumenten war nicht erkennbar, ob die Tiere in Polen oder der Slowakischen Republik geboren wurden. Denn die Heimtierpässe stammten aus der Slowakei, die Tiere hingegen waren mit einem polnischen Transponder gekennzeichnet. Wasser und Futter zur Versorgung der Tiere wurde im Fahrzeug mitgeführt. Den Tieren ging es augenscheinlich gut.

    "Laut den Eintragungen in den Pässen wurden alle Tiere in Polen gegen die Tollwut geimpft, die klinische Gesundheit und die Transportfähigkeit waren jedoch lediglich durch einen niedergelassenen Tierarzt und nicht durch einen Amtstierarzt in Polen bestätigt worden", teilte Björn Weiße.

    Bei der Untersuchung der Welpen durch den zuständigen Amtstierarzt wurden keine tierseuchenrechtlich relevante Erkrankungen oder zu den Eintragungen in den Tierpässen unpassende Befunde festgestellt.

    Verkäufer erwartet Bußgeld

    Der Verkäufer gab bei der Kontrolle insbesondere an, dass er regelmäßig Hundewelpen aus Polen an Interessenten in Deutschland verkaufe, was den Verdacht der Gewerbsmäßigkeit seines Hundehandels bestätigte. Die hierfür erforderlichen Dokumente konnte er jedoch nicht vorweisen, weshalb ihn jetzt ein Bußgeld in Höhe von 2.500 Euro erwartet.

    Die Weiterfahrt zu potentiellen Käufern aus dem Raum Freiburg wurde untersagt. Da einem Rücktransport der Hundewelpen in den Raum Nürnberg aus Tierschutzgründen aber nichts entgegen stand, musste der Verkäufer mit seinen Welpen die Rückfahrt antreten. Die für seinen Heimatort zuständigen Behörden wurden laut der Stadt über den Sachverhalt informiert.

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