Obwohl der Grundsatz "Löschen vor Sperren" bereits Inhalt des Zugangserschwerungsgesetzes sei, habe die christlich-liberale Koalition auf Wunsch der FDP im Koalitionsvertrag vereinbart, dieses Gesetz zunächst ein Jahr lang nicht anzuwenden. Wellenreuther, der Mitglied des Innen- und Rechtsausschusses im Bundestag ist, hält dies nicht für sinnvoll: "Auch bei Anwendung des Zugangserschwerungsgesetzes geht es aufgrund der höheren Wirksamkeit vorrangig darum, kinderpornographische Webseiten zu löschen. Erst dann, wenn dies aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist, soll die Webseite auf die Sperrliste kommen", erklärt der Unionspolitiker.
Laut Wellenreuther konnten im Jahr 2010 von 1.857 aufgefundenen Seiten mit kinderpornographischen Inhalten nur 61 Prozent gelöscht werden. Fast 40 Prozent der Seiten seien dagegen auch nach einer Woche noch im Netz verfügbar gewesen. Obwohl bis zum Dezember 2010 der Anteil der gelöschten Seiten auf knapp 80 Prozent erhöht worden sei, bleibe immer noch eine "nicht hinnehmbare Zahl von Seiten" auf ausländischen Servern verfügbar, so Wellenreuther.
Während Sperrungen seit vielen Jahren in den skandinavischen Ländern, den Niederlanden, Italien, Großbritannien, der Schweiz, Neuseeland, Süd-Korea, Kanada und Taiwan durchgeführt würden, führe die Situation in Deutschland dazu, dass kinderpornografische Webseiten hier leichter zu erreichen sind, als anderswo.
Wellenreuther hält diesen Zustand für inakzeptabel. Deswegen habe er Bundesinnenminister Friedrich gebeten, den Erlass vom 19. Februar 2010, der die Anwendung des Zugangserschwerungsgesetzes aussetzt, schnellstmöglich aufzuheben.