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Karlsruhe: Wegen Corona-Notbremse: Karlsruher ÖPNV führt FFP2-Maskenpflicht ein

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Wegen Corona-Notbremse: Karlsruher ÖPNV führt FFP2-Maskenpflicht ein

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    Eine FFP2-Maske liegt auf einem Tisch.
    Eine FFP2-Maske liegt auf einem Tisch. Foto: Daniel Karmann/dpa

    Zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat der Deutsche Bundestag am 21. April 2021 mehrheitlich eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Zentraler Inhalt der so genannten "Bundesnotbremse“.

    «Mundschutz» und ein Piktogramm eines Maskentragenden Menschen sind auf einem Schild zu sehen.
    «Mundschutz» und ein Piktogramm eines Maskentragenden Menschen sind auf einem Schild zu sehen. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/ZB/Symbolbild

    Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen eine Inzidenz von 100, gelten dort ab dem übernächsten Tag zusätzliche, im Gesetz nun bundeseinheitlich festgeschriebene Maßnahmen, unter anderem eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr.

    OP-Masken nur bei einer Inzidenz unter 100 erlaubt

    "Diese Regelung gelte somit auch in den Bussen und Bahnen des Karlsruher Verkehrsverbundes (KVV) sowie an den Haltestellen im Verbundgebiet des KVV. Neben FFP2-Masken sind auch vergleichbare Masken vom Typ KN95 und N95 zulässig, herkömmliche medizinische OP-Masken jedoch nicht", so der KVV. Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, seien von der Maskenpflicht ausgenommen.

    Die Inzidenz von 100 gilt als überschritten, wenn innerhalb von sieben Tagen mehr als 100 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner registriert werden.

    Medizinische Masken gehören mittlerweile zum Alltag. Die Ausgaben dafür lassen sich unter Umständen von der Steuer absetzen.
    Medizinische Masken gehören mittlerweile zum Alltag. Die Ausgaben dafür lassen sich unter Umständen von der Steuer absetzen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

    Unter einer Inzidenz von 100 bestehe im ÖPNV weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Neben FFP2-, KN95- oder N95-Masken können dann auch herkömmliche medizinische OP-Masken verwendet werden.

    "Für das Kontroll- und Servicepersonal im ÖPNV, soweit es in Kontakt mit Fahrgästen kommt, gilt nach dem novellierten Infektionsschutzgesetz die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske", heißt es in der Pressemitteilung abschließend.

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