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Karlsruhe: Weed vom Apothekertisch: In Karlsruhe ist die Nachfrage gering

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Weed vom Apothekertisch: In Karlsruhe ist die Nachfrage gering

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    (Symbolbild) Foto: pixabay.com © LarsLarsen

    Lange wurde darüber gestritten: Dann einigte sich der Bundestag im Januar dieses Jahres schließlich auf eine Legalisierung von Cannabis - allerdings nur zu ausschließlich medizinischen Zwecken. Seit dem 10. März ist das Gesetz wirksam.

    In den bundesweiten Apotheken sind seither hunderte Rezeptanträge eingegangen. Nach Auswertungen der Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände (ABDA) wurden Patienten bis Ende Juni auf ärztliche Verordnung mit insgesamt rund 10.600 cannabishaltigen Zubereitungen oder unverarbeiteten Cannabisblüten versorgt. Die Tendenz sei steigend.

    Diese große Nachfrage lässt sich in der Praxis allerdings nicht auf Karlsruhe umlegen: In der Fächerstadt konnten die Apotheker bislang zumindest keine erhöhte Cannabis-Nachfrage feststellen. "Mir ist kein Kollege in Karlsruhe bekannt, der in den vergangenen Monaten ein entsprechendes ärztliches Rezept vorliegen hatte", sagt Robert Schieber, der in Karlsruhe als Apotheker arbeitet und Mitglied des Vorstands der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg ist.

    Langjährige Forderung der Apotheker wird erfüllt

    Doch wie stehen solche Apotheker zur Neuerung? Auf Seiten der deutschen Apothekerschaft wird die Cannabis-Legalisierung für medizinische Zwecke nach eigener Aussage begrüßt. Der Bund kam mit dem Beschluss demnach einer langjährigen Forderung der Apotheker nach, medizinisch notwendiges Cannabis für den legalen Verkauf freizugeben. "Wir begrüßen, dass jetzt Patienten mit medizinisch notwendigem Cannabis versorgt werden können, denn Cannabisblüten, -extrakte oder -wirkstoffe stellen eine weitere Therapieoption dar", so die Apothekerschaft.

    Deutschland noch auf Auslands-Import angewiesen

    Doch der Weg zum medizinischen Cannabis beinhaltet Hürden: Cannabis ist derzeit nur in Apotheken auf ärztliche Verschreibung erhältlich. Entsprechende ärztliche Rezepte können grundsätzlich in jeder Apotheke beliefert werden. Außerdem: Derzeit ist Deutschland beim Verkauf von medizinischem Cannabis noch auf den Import aus dem Ausland angewiesen.

    So werden die Cannabisblüten hauptsächlich aus den Niederlanden und aus Kanada importiert. Der Import wird durch die Bundesopiumsstelle des Bundesistituts für Arzneimittel kontrolliert, welche die Ein- und Ausfuhrgenehmigungen von Betäubungsmitteln in Deutschland erteilt. Außerdem erteilt sie Erlaubnisse zur Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr und soll die medizinische Versorgung sichern und Missbrauch verhindern. Aufgrund der Auslands-Importe, gibt es nach Angaben der Landesapothekenkammer derzeit auch Lieferengpässe bei Cannabis-Produkten.

    Staatliche Agentur für Anbau und Verkauf gegründet

    Der Import könnte allerdings demnächst ein Ende finden: Parallel zum Beschluss im Bundestag wurde eine staatlich beauftrage Agentur gegründet, die sich mit dem Anbau und dem Verkauf von medizinischem Cannabis beschäftigt. Derzeit befinde sich diese noch im Aufbau.

    Geplant ist, das die staatliche Einrichtung die Cannabis-Versorgung in Deutschland vom Anbau, über die Ernte, die Verarbeitung, Qualitätsprüfung, Lagerung bis hin zur Abgabe an Großhändler und Apotheker begleiten und kontrollieren soll. Der Anbau soll zukünftig durch Unternehmen erfolgen, die derzeit in einem europaweiten Verfahren ausgeschrieben werden und dann von der Cannabisagentur des Bundes ausgewählt und beauftragt werden.

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    (Symbolbild) Foto: pixabay.com © msqrd2

    Cannabis - Muskelrelaxans und Appetitanreger

    Und wofür das Ganze? Zunächst sieht der Gesetzes-Beschluss zur Legalisierung von medizinischem Cannabis vor, dass es erst zum Einsatz kommen soll, wenn andere Therapieoptionen bei den betroffenen Patienten nicht geholfen haben. Medizinisches Cannabis kann insbesondere bei Anorexie (Magersucht), Übelkeit und Erbrechen etwa im Zusammenhang mit Chemotherapien in der Krebsbehandlung zum Einsatz kommen. Auch Patienten mit Multipler Sklerose (MS) kann Cannabis als Muskelrelaxans verordnet werden.

    Die Apotheker weißen aber auch darauf hin, dass die Studienlage von medizinischem Cannabis noch immer sehr dünn sei. "Cannabis ist nicht das Wundermittel, als das es teilweise in der Öffentlichkeit in den vergangenen Monaten dargestellt wurde." Die Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel führt derzeit eine Begleiterhebung zur Anwendung von Cannabisarzneimitteln durch, um weitere Erkenntnisse über die Wirkung von Cannabis als Medizin zu gewinnen.

    Cannabisblüten sind kein Fertigarzneimittel

    In welcher Form betroffene Patienten den Cannabis-Wirkstoff erhalten, kann unterschiedlich sein. "Das hängt auch von der Verordnung durch den Arzt ab. Die Mediziner müssen bei der Verschreibung von Cannabis an die bestehenden arznei- und betäubungsmittelrechtlichen Vorgaben einhalten. Die Cannabisblüten, die in der Apotheke ankommen, gelten nicht als sogenanntes Fertigarzneimittel", erklärt die Landesapothekenkammer. Das bedeutet, dass die Apotheker die eingetroffene Ware zunächst prüfen müssen.

    In den meisten Fällen werden die Blüten in einer Mühle zerkleinert und dann über einen sogenannten Verdampfer inhaliert. Für den Patienten kann die Apotheke Kapseln herstellen, die die richtige Dosierung ermöglichen. Das Cannabis rauchend, etwa in Form eines Joints, zu sich zunehmen eignet sich hingegen nicht für die medizinische Anwendung. Darüber hinaus gibt es ein Fertigarzneimittel mit Cannabis-Extrakt oder Zubereitungen mit dem Cannabis-Wirkstoff Dronabinol zum Einnehmen.

    "Beim Umfang der Cannabis-Ausgaben gelten die gesetzlichen Vorgaben. Diese beziehen sich auf die Menge, die ein Arzt einem Patienten höchstens in einem Monat verordnen darf. Insbesondere die erste Verordnung für einen Patienten muss zunächst von seiner Krankenkasse genehmigt werden", erklärt ein Experte der Landesapothekenkammer Baden-Würtemberg auf ka-news Nachfrage.

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