Da die Zähler jährlich nur einmal abgelesen werden, sei es außerordentlich wichtig, dass alle Zählstände erfasst werden, betont die Gemeinde in einer Mitteilung. Wasseruhren, die bis zum 11. Januar nicht abgelesen werden, können für die diesjährige Stellung der Rechnung nicht mehr berücksichtigt werden. In diesen Fällen wird der Jahresverbrauch dann auf Grundlage des letzten vorliegenden Ablesungsergebnisses geschätzt. Ist während dieses Zeitraumes ein Ablesen nicht möglich, sollten sich die Bewohner der Haushalte telefonisch mit Sandra Endres, 07244/969-190, Melanie Zoller, 07244 969-191 oder per E-Mail an wasserversorgung@stutensee.de mit dem Zweckverband in Verbindung setzen.
Stutensee