"Der Erwerb von Eintrittskarten und Freikarten zwecks Weiterverkaufs ist generell untersagt. Der Veranstalter führt entsprechende Kontrollen durch", schreibt die verantwortliche Karlsruher Event- und Marketing GmbH (KME) auf der Website von Das Fest. Ein Ticket auf organisierte Weise und vor allem für teureres Geld zu veräußern, als man selbst dafür ausgegeben hat, sei also nicht erlaubt.
Es im Krankheitsfall oder wenn man verhindert ist günstiger als ursprünglich zu verkaufen sei eine andere Sache, wie auch der Pressesprecher der KME, Philipp Schätzle, bestätigt.

"Tickets zum selben oder einem günstigeren Preis als dem ursprünglich Bezahlten zu verkaufen ist grundsätzlich erlaubt. Es ist also durchaus legitim, den Verkaufspreis von 17.20 zu verlangen", sagt Schätzle. Hierzu dürften auch Online-Marktplätze verwendet werden, so lange diese preisliche Vorgabe eingehalten wird. Alles darüber hinaus könne bereits Teil des Schwarzhandels sein, mit dem Das Fest bereits früher Probleme hatte.
Kein Schwarzhandel 2022
Nicht aber dieses Jahr, wie Schätzle erklärt: "Zu Das Fest 2022 haben wir noch keinen Schwarzhandel beobachten können. Natürlich können wir das generell nie ausschließen, aber es wurden dieses Jahr keinerlei Beschwerden an uns herangetragen und wir haben überdies bisher auch keine gefälschten Tickets aufgegriffen. Das hängt natürlich auch damit zusammen, dass sich der diesjährige Hauptverkauf vollständig online abspielte."

Onlinebestellungen könnten den Bedarf immerhin effizienter und bequemer abdecken und ließen dabei weniger Raum für Schwarzhandel. Entsprechend seien für das Jahr 2022 auch keinerlei Maßnahmen unternommen worden, um einen unerlaubten Vertrieb an Tickets zu unterbinden.
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