Das Verfahren ist am zweiten Abschnitt des Gesetzes über die allgemeine und repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland geregelt. Es ist sichergestellt, dass das Wahlgeheimnis nicht verletzt wird. Nähere Informationen gibt die Stadtverwaltung.
Stutensee