Die baden-württembergische Landesregierung hat am Montag eine Verschärfung der Corona-Verordnung des Landes beschlossen. Dass im Dezember das Leben zugunsten der anstehenden Weihnachtsfeiertage weiter eingeschränkt werden muss, darauf hatten sich Bund und Länder bereits am vergangenen Mittwoch geeinigt. Die bereits geltenden Corona-Regeln werden dabei beibehalten und verschärft.

Was gilt für Kontaktbeschränkungen?

Es dürfen sich statt bisher zehn ab dem 1. Dezember nur noch maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten treffen. Anders als bisher zählen die Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahren nicht zur Personenzahl und sind von dieser Regelung ausgenommen. Bestehen zwei Haushalte aus mehr als fünf Personen über 14 Jahren, gilt trotzdem die Obergrenze von fünf Personen - in diesem Fall darf kein weiterer Besuch mehr empfangen werden.

Die Ausnahme für geradlinige Verwandte - Großeltern, Eltern, Kinder - jeweils einschließlich deren Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gilt weiter. Diese dürfen auch aus mehr als zwei Haushalten kommen. Es dürfen aber auch hier insgesamt nicht mehr als fünf Personen sein. 

Was gilt bei der Maskenpflicht?

Zusätzlich zu den bereits bestehenden Regelungen zur Maskenpflicht gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ab Dezember auch

  • für Arbeits- und Betriebsstätten - auch unter freiem Himmel - insbesondere in Fluren, Treppenhäusern, Teeküchen, Pausenräumen, sanitären Einrichtungen und sonstigen Begegnungsflächen
  • vor Einkaufszentren, Ladengeschäften und Märkten sowie den zugehörigen Parkplätzen
  • in Schulen ab der fünften Klasse

Was gilt in Geschäften?

In Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern darf sich maximal ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten. Für Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche gilt ab dem 801. Quadratmeter eine Beschränkung auf einen Kunden pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche - Letzteres ausgenommen für Supermärkte.

Für Einkaufszentren gilt die gleiche Regelung zuerst für die Gesamtfläche des Centers für die Berechnung. Für die einzelnen Shops innerhalb des Einkaufszentrums wird die Verkaufsfläche noch einmal extra berechnet.

Was gilt für Weihnachten und Silvester?

An den Weihnachtstagen sollen maximal zehn Personen zusammenkommen dürfen - unabhängig von Verwandtschaftsgrad oder Haushaltsgröße. Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen bei der Berechnung der Personenzahl nicht mit.

Ob eine solche Lockerung realisiert werden kann, hängt entscheidend von der weiteren Entwicklung der Pandemie ab und wird Mitte Dezember entschieden. Hotels dürfen über die Feiertage öffnen, um Reisende, die zu einem Familienbesuch unterwegs sind, zu beherbergen.

Für Silvester wird es in Baden-Württemberg keine Ausnahmen von den Kontaktbeschränkungen geben.

Werden die Weihnachtsferien vorgezogen?

Die Landesregierung plant die Weihnachtsferien auf den 19. Dezember vorzuziehen. Dies ist unabhängig von der Corona-Verordnung und wird - ebenso wie eine mögliche Notbetreuungs-Regelung - in den kommenden Tagen final geklärt. Für die Ferienregelung der Kitas sind die Träger – in der Regel die Städte und Gemeinden – verantwortlich.

Was passiert, wenn die 7-Tage-Inzidenz über 200 steigt?

Sollten sich innerhalb von sieben Tagen mehr als 200 Menschen pro 100.000 Einwohner mit dem Corona-Virus infizieren, soll eine sogenannte "Hotspot-Strategie" greifen. "Das Sozialministerium kann den Städten und Gemeinden im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht weitere Weisungen für ergänzende regionale Maßnahmen bei außergewöhnlich starkem Infektionsgeschehen erteilen", schreibt das Land Baden-Württemberg dazu auf seiner Website. Die genauen Maßnahmen würden derzeit noch festgelegt.

 
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