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Karlsruhe: Vorzeitiger Baubeginn?

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Vorzeitiger Baubeginn?

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    Die Stadt Karlsruhe habe über die im Gemeinderat beschlossenen Anmerkungen zur Genehmigung nicht weiter in das Verfahren eingegriffen. Die vom Gemeinderat geforderte Gasstützfeuerung anstelle von Kohle und der Verzicht auf so genannte "Ersatzbrennstoffe" (Plastikmüll) seien nicht als Träger öffentlicher Belange, sondern als Bitte eingereicht worden und damit auch nicht beklagbar. Alle Parteien im Gemeinderat hätten sich in öffentlicher Sitzung vehement gegen die Kohlefeuerung und die Zufeuerung von Müll ausgesprochen. Da verwundere es schon, dass die Stadt keine Einwendung, sondern nur eine unverbindliche Bitte ausgesprochen habe, meinen nun die Einwender.

    Kamin soll auf 99 Meter erhöht werden

    Nun ist die Genehmigung da, der Aufschrei aus dem Gemeinderat blieb aber aus, klagen die Gegner der Verbrennungsanlage. "Es waren wie immer nur die üblichen Fensterreden. Ich bin tief enttäuscht", sagt Harry Block, Vertreter der Naturschutzverbände in Baden-Württemberg.

    Die Gegner der Verbrennungsanlage fällen ein vernichtendes Urteil über die Karlsruher Luftqualität (Archivfoto: ka-news)

    Für Ärger sorgen bei den Gegnern auch die Pläne von Stora Enso, die Kaminhöhe zu erhöhen. Sie stolperten, wie die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW), bei der Genehmigung über folgenden Sachverhalt: "Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb der Antragsteller die Kaminhöhe auf 99 Meter erhöht." Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) fordert maximal 67 Meter. "Die LUBW hat aber nicht nachgehakt. Wir haben das getan", erklären die Gegner. Dies bedeute eine Verdünnung der Schadstoffe über eine größere Fläche und führe damit zu einer Minimierung der Immissionen. Das so genannte Irrelevanzkriterium von drei Prozent am Standort werde so ausgehebelt.

    Sofortigen Baubeginn beantragt

    Eine weitere Einflussnahme von Stora Enso führe zu einer nicht zu akzeptierenden Erhöhung der Brennstoffe. Im Genehmigungsantrag habe das Unternehmen für die Brennstoffeinsatzstoffe Jahresfrachten in Tonnen pro Jahr (t/a) beantragt, zum Beispiel für die so genannten Ersatzbrennstoffe (Kunststoffabfall) maximal 28.000 t/a, für Steinkohle 82.000 t/a. Auf Wunsch des Konzerns habe das Regierungspräsidium in der Genehmigung auf die Festschreibung der maximal zulässigen Jahresfrachten verzichtet. Somit dürfe Stora Enso jetzt bis zu 53.000 Tonnen Ersatzbrennstoffe und 170.000 Tonnen Steinkohle pro Jahr verbrennen.

    Die Gegner erfuhren ferner im Regierungspräsidium, dass Stora Enso gegen die im Verfahren geäußerte Absicht nun den sofortigen Baubeginn beantragt hat. Damit bleibe der Naturschutz nach der Genehmigung völlig auf der Strecke, klagen sie. Im Entwurf zur Genehmigung, die der Firma zugesandt wurde, sei zu lesen gewesen, dass sämtliche Kompensationsmaßnahmen im Bereich Naturschutz vor Baubeginn umgesetzt werden müssten. Daraus sei, wenige Tage vor dem Aussprechen der Genehmigung, auf Protest des Konzerns "bis zur endgültigen Inbetriebnahme" geworden. Einen sofortigen Baubeginn dürfe es bis zur Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen nicht geben, fordern jedoch die Gegner.

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