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Karlsruhe: Volksabstimmung zu S21 in Karlsruhe: Es gibt nur Ja oder Nein

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Volksabstimmung zu S21 in Karlsruhe: Es gibt nur Ja oder Nein

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    Stimmzettel für die Volksabstimmung zu Stuttgart 21.
    Stimmzettel für die Volksabstimmung zu Stuttgart 21. Foto: Bernd Weißbrod

    Sie enthält ebenfalls den Antrag für einen Stimmschein oder Briefwahlunterlagen sowie Erläuterungen. Der Vordruck befindet sich auf der Rückseite der Stimmbenachrichtigung. Wer direkt zur Urnenabstimmung in seinem Abstimmungsraum geht, kann diese Rückseite jedoch getrost ignorieren. Stattdessen sollte er die vorderseitige Stimmbenachrichtigung bis zum Wahltag sorgfältig aufbewahren und am 27. November zur Abstimmung mitbringen.

    Noch unsicher? Infobroschüre ist auf dem Weg

    Die Bürger sollten auch Personalausweis oder Reisepass mit ins Wahllokal nehmen, wo schließlich auch auch der Stimmzettel ausgehändigt wird. Wer keine Stimmbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt stimmberechtigt zu sein, kann sich unter den Rufnummern 0721/133-1250, -1251 oder -1252 an das Wahlamt wenden.

    Das Staatsministerium Baden-Württemberg plant außerdem, bis Donnerstag, 17. November, an alle Haushalte des Landes eine mehrseitige Broschüre der Landesregierung zum Für und Wider des Bahnprojekts Stuttgart 21 zu verteilen. Die Infobroschüre kommt per Post, bedeutet aber keine Stimmberechtigung.

    Wer ist stimmberechtigt?

    Stimmberechtigt in Karlsruhe sind Deutsche, die hier mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet sind und am 27. November 2011 das 18. Lebensjahr vollendet haben, zudem seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung haben, nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen und im hiesigen Stimmberechtigtenverzeichnis eingetragen sind. Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind nicht stimmberechtigt.

    Wer am 27. November verhindert ist, kann per Briefwahl oder mittels eines ausgestellten Stimmscheins in einem beliebigen Wahllokal innerhalb Baden-Württembergs abstimmen. Dazu hat das Briefwahlbüro des Wahlamts seit Montag, 7. November, im Untergeschoss des Ständehauses, Ständehausstr. 2, geöffnet. Bis zum Freitag vor dem Abstimmungstag (25. November), können dort Stimmberechtigte jeweils montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr (am 10. und 25. November bis 18 Uhr) ihre Briefabstimmungsunterlagen direkt persönlich unter Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses beantragen und - falls sie es wünschen - auch gleich vor Ort ihre Stimme abgeben. Außerdem können die Anträge auch per Online-Antrag unter www.karlsruhe.de gestellt werden.

    Abstimmung mit Ja oder Nein

    Wie das Wahlamt weiter mitteilt, wird über die Gesetzesvorlage mit Ja oder Nein abgestimmt. Mit Enthaltung kann nicht abgestimmt werden. Der Stimmzettel mit dem von der Landesregierung beschlossenen und landesweit verbindlichen Inhalt ist über einen Link unter www.karlsruhe.de oder im Internetangebot des Innenministeriums (www.im.baden-wuerttemberg.de, unter dem Link "Lebendige Demokratie - Bürgerbeteiligung - Volksabstimmung S 21-Kündigungsgesetz - Muster des amtlichen Stimmzettels) als Muster aufrufbar. Um jeden Zweifel auszuschließen, sollte bei der Stimmabgabe ein (X) in einen der mit Ja oder Nein bezeichneten Kreise gesetzt werden. Blinde oder sehbehinderte Abstimmende können sich zur Kennzeichnung des Stimmzettels auch einer Stimmzettelschablone bedienen.

    Anders als bei Parlamentswahlen wird bei der Urnenabstimmung noch mit amtlichen Abstimmungsumschlägen abgestimmt. Sowohl bei der Urnenabstimmung als auch bei der Briefabstimmung gilt: Wer seinen Stimmzettel nicht in einem amtlichen Abstimmungsumschlag abgibt oder in den Umschlag Gegenstände steckt, dessen Stimme ist ungültig. Ungültig sind nach Auskunft des Wahlamts auch Stimmen, wenn der Stimmzettel über die Stimmabgabe hinaus oder der amtliche Abstimmungsumschlag geändert wurde, einen Vorbehalt, einen beleidigenden oder auf die Person des Abstimmenden hinweisenden Zusatz enthält.

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