In einem am Freitag veröffentlichten Beschluss hieß es, das Einfrieren der Alarmstufe II durch die Corona-Verordnung der Landesregierung, das für nicht immunisierte Studierende zum weitgehenden Ausschluss von Präsenzveranstaltungen führe, sei voraussichtlich rechtswidrig.
Mannheim
VGH gibt Studenten recht: Verordnung in Baden-Württemberg teils rechtswidrig

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