im Ortsteil Ittersbach ein Verstoß gegen die Baunutzungsverordnung sei, weil in einem Gewerbegebiet keine sozialen Einrichtungen angelegt werden dürften.
In einem Eilverfahren folgte das Gericht damit der Klage eines Anwohners vom 4. Juli. Der für die Unterbringung von Asylbewerbern zuständige Landkreis Karlsruhe legte beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim Beschwerde gegen die Entscheidung vom 11. August ein. In dem ehemaligen Hotel in Ittersbach sind zurzeit etwa 100 Flüchtlinge untergebracht.