Nach Überzeugung der Kammer hat die 63-Jährige nach dem Auffliegen des Milliarden-Betrugs um FlowTex im Februar 2000 ein Marc-Chagall-Gemälde als Sicherheit bei einem Anwalt hinterlegt, um von ihm ein Darlehen über 200.000 Mark (100.000 Euro) zu bekommen. Das Bild soll ihr damaliger Mann mit Geld aus dem FlowTex-Schwindel gekauft haben.
Nicht belegt sah das Gericht dagegen den Vorwurf der Geldwäsche in einem zweiten Fall. Darin hatte die Staatsanwaltschaft der Frau vorgeworfen, vor neun Jahren mehrere Millionen Schweizer Franken aus dem Flowtex-Betrug gewaschen zu haben. Der FlowTex-Milliarden-Betrug mit nicht vorhandenen Bohrmaschinen gilt als einer der schwersten Fälle der Wirtschaftskriminalität.