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Karlsruhe: Vermisste Vietnamesin aus Aue: Mann wird wegen Mordes angeklagt

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Vermisste Vietnamesin aus Aue: Mann wird wegen Mordes angeklagt

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    Seit Juli 2014 galt die 34-jährige Mutter von zwei Kindern als vermisst.
    Seit Juli 2014 galt die 34-jährige Mutter von zwei Kindern als vermisst. Foto: (pol)

    Im Fall der seit dem 23. Juli 2014 vermissten damals 34-jährigen Vietnamesin aus Durlach-Aue hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen den Ehemann der Vermissten Anklage wegen Mordes erhoben und den Erlass eines Haftbefehls erwirkt. Das geht aus einer gemeinsamen Presseerklärung von Polizei und Staatsanwaltschaft hervor.

    Der tatverdächtige Ehemann wurde am Montagmorgen durch Einsatzkräfte der Sonderkommission "Aue" festgenommen und nachmittags dem zuständigen Schwurgericht des Landgerichts Karlsruhe vorgeführt.

    Ehemann soll seine Frau umgebracht haben

    Das Schwurgericht, das einen dringenden Tatverdacht bejahte, setzte den Haftbefehl in Vollzug. Eine Leiche wurde im Rahmen der Ermittlungen trotz intensiver Suchmaßnahmen nicht gefunden. Aufgrund einer Gesamtschau der vorliegenden Indizien hat die Staatsanwaltschaft den hinreichenden Tatverdacht eines Mordes durch den Ehemann der Vermissten jedoch bejaht.

    Der Tatverdächtige, gegen den kurz nach dem Verschwinden seiner Frau schon einmal Haftbefehl erlassen worden war, befand sich bis zum 30.09.2014 in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl wurde damals vom Amtsgericht Karlsruhe aufgehoben, da sich anhand der bis dahin gewonnenen Beweismittel ein dringender Tatverdacht nicht mehr begründen ließ. Seit der Haftentlassung haben sich jedoch neue belastende Umstände ergeben, die nun zur Erhebung der Anklage führten.

    Die beiden gemeinsamen minderjährigen Kinder wurden in die Obhut des Jugendamtes gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass die Unschuldsvermutung auch nach Erhebung der Anklage fortbesteht. Der für eine Anklage erforderliche "hinreichende Tatverdacht" bedeutet lediglich, dass die Staatsanwaltschaft nach Aktenlage eine Verurteilung als wahrscheinlich erachtet. Eine abschließende Bewertung kann erst nach Durchführung der Beweisaufnahme im Rahmen einer Hauptverhandlung erfolgen.

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