Die Verfassungsbeschwerde der öffentlich-rechtlichen Sender beim Bundesverfassungsgericht hatte Erfolg. Die Richter in Karlsruhe entschieden am Donnerstagvormittag im Sinne der TV-Anstalten. Damit steigt der Rundfunkbeitrag rückwirkend zum 20. Juli auf 18,36 Euro. Die Regelung gilt bis zum Inkrafttreten einer "staatsvertraglichen Neuregelung über die funktionsgerechte Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio."

"Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass das Land Sachsen-Anhalt durch das Unterlassen seiner Zustimmung zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verletzt hat", heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts. Zuvor hatte Sachsen-Anhalt die geplante Erhöhung um 86 Cent blockiert.