Die städtischen Hallen sind größtenteils steuerpflichtig an die Karlsruher Sportstätten-Betriebs-GmbH (KSBG) vermietet. Die KSBG vergibt die Hallen an die örtlichen Vereine, einige werden direkt durch die Ortsverwaltung vermietet. In der Anfrage bittet die CDU den Oberbürgermeister zu bedenken, wie oft in den letzten Jahren die Hallen von örtlichen Vereinen angemietet worden sind und welche Vereine die Hallenmietung wegen der zu hohen Kosten einstellen mussten. Des Weiteren bittet die Partei den OB über die Aufwendungen nachzudenken, die durch eine pro Jahr einmalige Hallennutzung entstehen würden. Als Begründung führt die CDU an, dass trotz des hohen ehrenamtlichen Engagements der Vereinsmitglieder bei Veranstaltungen wegen des hohen Mietzins kaum ein Überschuss zu erzielen sei.
Wegen zusätzlicher sinkender Einnahmen der Vereine, könnten diese Veranstaltungen oft nicht mehr durchführen. Die einmal jährlich mietfreie Nutzung unterstütze die Vereinstätigkeit und honoriere Arbeit der ehrenamtlich Engagierten.