"Das Diakonische Werk muss endlich Handlungsbereitschaft zeigen und gegen bestimmte Einrichtungen vorgehen, die unter dem Logo der Diakonie firmieren - gleichzeitig jedoch ihre Mitglieder nicht satzungsgemäß nach Tarifrecht bezahlen", formuliert Daniel Wenk, Vertrauensmann und Mitglied der verdi Baden-Württemberg, die Forderungen seiner Gewerkschaft. Verdi gehe von rund 500 Betroffenen aus, schätze die Zahl jedoch deutlich höher ein, so Wenk. "Wenn Kirche drauf steht, muss auch Kirche drin sein", unterstreicht ein Betroffener bei einer von verdi einberufenen Pressekonferenz am Dienstag.
Bei Verstoß gegen Satzung droht Ausschluss
Der evangelische Wohlfahrtsverband weist diese Anschuldigungen unterdessen entschieden zurück. Sollten zukünftig Beschwerden an das Diakonische Werk Baden gerichtet werden, werde der Landesverband hingegen umgehend aktiv, heißt es von Seiten der Diakonie. Den Mitgliedern des Dachverbands drohe bei einem Verstoß gegen die Satzung ein umgehender Ausschluss. Im TVÖD kirchlicher Fassung und den Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland (AVR) seien die diakonischen Einrichtungen verpflichtet, kirchliches Arbeitsrecht anzuwenden.
Die Diakonie Baden sprach sich gegen ungerechte Vergütungsstrukturen in der Pflege und sozialen Arbeit aus. Sie räumte allerdings ein, dass einige Einrichtungen in Baden vorwiegend Reinigungs- und Hauswirtschaftskräfte in so genannte Service GmbHs ausgegliedert hätten, um Kosten zu sparen. Diese seien jedoch nicht Mitglieder im Diakonischen Werk Baden. Die Mitarbeiter würden nach den gewerbeüblichen Tarifen entlohnt.