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Karlsruhe/Zweibrücken: Karlsruhe BGH: Ist bald Schluss mit verkaufsoffenen Sonntagen im Outlet-Center?

Karlsruhe/Zweibrücken

Karlsruhe BGH: Ist bald Schluss mit verkaufsoffenen Sonntagen im Outlet-Center?

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    Symbolbild Bundesgerichtshof
    Symbolbild Bundesgerichtshof Foto: Arnulf Hettrich/IMAGO / Arnulf Hettrich/obs

    Ob Menschen künftig noch an manchen Sonntagen in Geschäften um den kleinen Flugplatz Zweibrücken in der Westpfalz einkaufen gehen können, entscheidet sich am Donnerstag (8.30 Uhr) in Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof will dann seine Entscheidung zu einem Rechtsstreit um Sonntagsruhe und gesetzliche Ausnahmeregelungen verkünden.

    Wie sich in der mündlichen Verhandlung Mitte Mai andeutete, dürfte der erste Zivilsenat den Fall an das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken zurückverweisen, um noch offene Fragen zu klären (Az. I ZR 144/22). Auch die rheinland-pfälzische Regierung hat das Thema längst auf der Agenda.

    Modehaus-Betreiber klagt gegen Outlet-Center

    Es geht um eine Sonderregel aus dem Jahr 2007, von der vor allem ein Mode-Outlet-Center in der Nähe des Flugplatzes betroffen ist. Demnach dürfen Geschäfte dort in den Oster-, Sommer- und Herbstferien auch sonntags von 11 bis 20 Uhr öffnen. Allerdings gibt es auf dem Flugplatz seit 2014 keinen kommerziellen Linienflugverkehr mehr.

    Deshalb klagte der Betreiber eines Modehauses in der Region wegen unlauteren Wettbewerbs gegen einen Konkurrenten, der eine Filiale in dem Center betreibt. Er unterlag vor knapp einem Jahr in zweiter Instanz vor dem OLG. Dieses verwies auf die noch gültige Verordnung.

    Der BGH meldete in der Verhandlung aber erhebliche Zweifel an der Entscheidung an. Unter anderem hätte das OLG prüfen müssen, ob die Rechtsverordnung überhaupt rechtmäßig ist, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch. Dabei sei es entgegen der Annahme des Gerichts auch relevant, dass der kommerzielle Linienflugverkehr zwischenzeitlich eingestellt wurde. Veränderten sich die maßgeblichen Umstände, könnten Regelungen rechtswidrig werden, betonte Koch.

    Verkaufsoffene Sonntage oft in der Kritik

    Nach früheren Angaben prüft das Arbeits- und Sozialministerium in Mainz die Verordnung ebenfalls. Es will demzufolge neben der BGH-Entscheidung Auswirkungen auf Arbeitsplätze in der Region und die geplante Erweiterung des Zweibrücken Fashion Outlet Center berücksichtigen. Das Thema hat auch schon den Landtag beschäftigt.

    Grundsätzlich gelten hohe Hürden für verkaufsoffene Sonntage in Deutschland. Vor allem Gewerkschaften und Kirchen sehen diese kritisch. Immer wieder kippen Gerichte kommunale Sonderwege.

    So hatte auch der Anwalt des Klägers vor dem BGH auf das Bundesverfassungsgericht verwiesen, das den Schutz von Sonn- und Feiertagen hochhalte. Ausnahmen seien eng zu fassen. Der Vertreter der Gegenseite argumentierte, dass die Kläger mit Sitz in Grünstadt weit weg von dem Outlet-Center seien - mit dem Auto fährt man gut 90 Kilometer. Diese hätten keine Nachteile von der Ausnahmeregelung.

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