Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag abgelehnt, da nach Ansicht der Richter eine grundsätzliche Verfassungsbeschwerde, die dem Antrag folgen müsste, unbegründet wäre. "Die strikte Neufassung des Rauchverbots verletzt den Antragsteller nicht in seinen Grundrechten", so das Fazit des Gerichts.
Der Gastronom betreibt ein Einraum-Bistro, in dem er vor allem Wasserpfeifen zum Rauchen anbietet. Durch die Neufassung des Rauchverbots sieht er seine Berufs- und allgemeine Handlungsfreiheit verletzt. Aufgrund des besonderen Konzepts seiner Gaststätte zwinge ihn das neu geregelte Rauchverbot zur Schließung, so der Mann. Daher wäre nach seiner Überzeugung zumindest eine Übergangsregelung oder ein finanzieller Ausgleich geboten gewesen.
Das Bundesverfassungsgericht sah dagegen ein 2008 gefälltes Urteil bestätigt, wonach der Gesetzgeber nicht gehindert ist, dem Gesundheitsschutz gegenüber den Freiheitsrechten - insbesondere der Berufsfreiheit der Gastwirte und der Verhaltensfreiheit der Raucher - den Vorrang einzuräumen. Dies gelte auch, wenn der Landesgesetzgeber den Wasserpfeifen-Rauch in der Umgebungsluft als Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung ansieht.