Das Karlsruher Unternehmen dagegen bezeichnete die Urteilsbegründung als wenig stichhaltig und will nun beim Bundesgerichtshof Revision gegen das Urteil einlegen. In diesem heißt es, dass der einstige Finanzvorstand Elmar Agostini zumindest Teile des betrügerischen Konzepts gekannt habe, mit denen gutgläubige Anleger hohe Erlöse in Aussicht gestellt worden seien. Nach Auffassung der Richter hat die mit dem Vertrieb der Wohnungen beauftragte Heinen&Biege-Gruppe die Ausschüttungen bewusst hoch kalkuliert, um den potentiellen Käufern eine überhöhte Rendite der Immobilien zu suggerieren.
Die Gelder hierfür sollten aus einem Mietpool-Konzept ausgezahlt werden. Dieses stufte das OLG von Beginn an als betrügerisch ein. Obwohl Agostini mit dem Konzept zumindest teilweise vertraut war, habe er dafür gesorgt, dass die veräußerten Wohnungen finanziert wurden. Darin sahen die Rechtsprechenden eine Beihilfe zum Betrug. Nach der Meinung von Rechtsanwalt Hubert Menken könnte das Urteil durchaus Auswirkungen zu Gunsten vieler geprellter Käufer haben, die "Schrottimmobilien" mit einer Finanzierung von Badenia erworben haben. Bisher war es fast immer so, dass die Urteile immer positiv für Badenia ausgefallen waren.