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Karlsruhe: Urteil im Fall Glesius - aber: "Wir haben nicht die ganze Wahrheit erfahren"

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Urteil im Fall Glesius - aber: "Wir haben nicht die ganze Wahrheit erfahren"

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    Der frühere Profi des Karlsruher SC und Arno Glesius. Foto: Uli Deck/Archiv
    Der frühere Profi des Karlsruher SC und Arno Glesius. Foto: Uli Deck/Archiv

    Gegenüber Arno Glesius sprach das Gericht eine Strafe von einem Jahr und zehn Monaten aus, die für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt werden, wie die vorsitzende Richterin Annette Beese verkündete. Beese, die bei der Urteilsverkündung von einem "unbefriedigenden Gefühl" sprach, "weil wir hier nicht die ganze Wahrheit erfahren haben", blieb damit deutlich unter der von Staatsanwalt Böttcher geforderten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. 

    "Kontrollmechanismen haben bei Unfallkasse versagt"

    Diese hielt er für angebracht, da der ehemalige Fußballprofi und kurzzeitige Vizepräsident des KSC aus "Geldgier" und mit "erheblicher krimineller Energie" gehandelt habe. Dieser Argumentation wollte das Gericht in diesem Umfang nicht folgen. Zwar sei unstrittig, dass der 49-Jährige als "Dreh- und Angelpunkt" die ihm zur Last gelegten Betrügereien begangen habe und auch seine Vertrauensstellung in der Unfallkasse Baden-Württemberg ausgenutzt habe, allerdings sei strafmildernd zu berücksichtigen, dass Glesius ein Geständnis abgelegt habe und durch die lange Verfahrensdauer auch erheblich belastet worden sei.

    Auch hätten die Kontrollmechanismen bei der Unfallkasse komplett versagt oder seien nicht vorhanden gewesen, was es dem Angeklagten "leicht gemacht hat, in die Kasse zu greifen", wie auch Glesius-Anwalt Popper anmerkte, der eine Bewährungsstrafe für seinen Mandanten gefordert hatte. Das Gericht sah auch die Mittäterschaft von Michael K. als erwiesen an, den Glesius in seinem Geständnis belastet hatte. Dessen Einlassungen, nur ein "Werkzeug" gewesen zu sein, hielt das Gericht für wenig glaubwürdig, da sich in dessen Aussagen über Geschäftsbeziehungen zu einer rumänischen Firma, an die Michael K. von der Unfallkasse erhaltene Gelder für nicht erfolgte Lieferungen überwiesen hatte, erhebliche Widersprüche zeigten.

    Michael K. sei von Anfang an in die Betrügereien eingeweiht gewesen, warf das Gericht diesem vor und verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, die ebenfalls auf drei Jahre ausgesetzt sind. Zudem müssen sowohl Glesius als auch Michael K. Wiedergutmachungszahlungen an die Unfallkasse leisten. Entsprechend der zu Grunde gelegten Vermögensverhältnisse der beiden Angeklagten sind dies bei Glesius 200 Euro im Monat, die er an die Unfallkasse überweisen muss. Michael K. muss 500 Euro monatlich bezahlen. Mit einem Freispruch endete das Verfahren für Sorin Radu, dem das Gericht keine zweifelsfreie Mitschuld an den Betrügereien nachweisen konnte.

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