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Karlsruhe: Urteil aus Karlsruhe erwartet: BGH entscheidet über Online-Bewertungen für Fitnessstudio

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Urteil aus Karlsruhe erwartet: BGH entscheidet über Online-Bewertungen für Fitnessstudio

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    Eine Justitia-Figur hält eine Waage in der linken und ein Schwert in der rechten Hand.
    Eine Justitia-Figur hält eine Waage in der linken und ein Schwert in der rechten Hand. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/Symbolbild

    Vor dem Oberlandesgericht (OLG) München hatte die Sport-Unternehmerin Recht bekommen. Durch das Aussortieren vieler Bewertungen entstehe ein verzerrtes Gesamtbild. Das OLG sprach der Frau Schadenersatz zu und verbot Yelp, ihre Studios weiter so zu bewerten.

    Auf Yelp können die Nutzer Restaurants, Dienstleister und Geschäfte bewerten - und eben auch Fitnessstudios. Zu vergeben sind ein Stern ("Boah, das geht ja mal gar nicht!") bis fünf Sterne ("Wow! Besser geht's nicht!"), außerdem kann man etwas schreiben. In die Gesamtbewertung fließen allerdings nicht alle Beurteilungen ein. Eine automatisierte Software identifiziert dafür die empfohlenen Beiträge, die Yelp für besonders hilfreich oder authentisch hält. (Az. VI ZR 495/18 u.a.).

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