Das Spiel war am 19. April 2015 im Weserstadion und fand zwischen dem SV Werder Bremen und dem Hamburger SV statt. Am Dienstag, dem 14. Januar, um 10 Uhr, verkündete nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sein Urteil zu den "Polizeikosten bei Hochrisikospielen".

12.30 Uhr: DFL bezieht Stellung zum Urteil
Wie die DFL nun in einer Mitteilung erklärt, wollen die Veranstalter künftig noch mehr Maßnahmen ergreifen, um ein erhöhtes Polizeiaufkommen zu vermeiden. Sie schreiben: "Unabhängig von dem Rechtsstreit haben die DFL und die Clubs vielmehr stets das Ziel in den Vordergrund gestellt, Polizeieinsatzstunden im Zusammenhang mit Fußballspielen zu reduzieren – bei gleichem, bestmöglichem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung."
Zudem betont die Liga die gemeinsame Zusammenarbeit mit den Behörden: "Die DFL hat zwar die Verfassungsmäßigkeit der Gebührenerhebung in Frage gestellt hat – aber in keiner Weise den sehr wichtigen Einsatz und das Zusammenwirken von Polizei und Netzwerkpartnern."
11.44 Uhr: Polizei-Gebühren sind gesetzmäßig
Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts verstößt die Gebühr für Hochrisikospiele nicht gegen das Grundgesetz. Es sei verhältnismäßig, dass der Veranstalter die Kosten für den zusätzlichen Polizeieinsatz übernimmt. Außerdem widerspreche die Gebühr keinem Gesetz.
Der Senat argumentiert: Die Veranstalter beanspruchen bei Hochrisikospielen öffentliche Ressourcen in besonderem Umfang. Tatsächlich wären solche Spiele ohne den zusätzlichen Polizeieinsatz möglicherweise gar nicht risikofrei durchführbar. Zudem dienen diese Veranstaltungen primär der Gewinnerzielung der Veranstalter und wurden nicht durch die Allgemeinheit veranlasst.

14. Januar, 7 Uhr: Hochrisikospiele - wer trägt die Kosten?
Im Jahr 2014 hat Bremen ein Gesetz geschaffen, das erlaubt, bei großen Veranstaltungen, die für Gewalttaten anfällig seien, Geld für zusätzliche Polizeieinsätze zu verlangen. Diese "Veranstaltungsgebühr" gilt seitdem in Bremen auch für andere "Hochrisikospiele" in der Bundesliga.
Die DFL sagt, dass dieses Gesetz und die Gebühr gegen das Grundgesetz verstoßen. Sie hat sich schon vor anderen Gerichten beschwert, wie dem Oberverwaltungsgericht Bremen und dem Bundesverwaltungsgericht. Aber die Gerichte haben anders entschieden. Deshalb ist die DFL jetzt vor das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe gegangen.
DFL gegen Gebühren: Wer sollte für Gewalt bei Hochrisikospielen zahlen?
Die DFL findet, dass die Gebühr nicht rechtmäßig ist. Sie sagt, dass nicht die Veranstalter wie die DFL für die Polizei-Einsätze verantwortlich sind, sondern die Personen, die Gewalt verursachen. Außerdem sei das Gesetz nicht klar genug formuliert und verletze mehrere Grundrechte.
Die DFL kritisiert auch, dass die Gerichte nicht geprüft hätten, warum die Polizei die DFL und nicht den SV Werder Bremen für die Gebühr ausgewählt hat.