"Mittlerweile seit mehr als einem Jahr drückte der Berliner Senat den Anstieg der Mieten mit dem bundesweit einmaligen Gesetz, das von Beginn an von vielen Seiten kritisiert wurde. Die Berliner Regelung würde in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit fallen", wird das Bundesverfassungsgericht in der Pressemitteilung zitiert.
Länder seien nur zur Gesetzgebung befugt, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen abschließenden Gebrauch gemacht habe. "Früher als gehofft und eindeutig klar ist diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts“, sagt Immobilienexperte Matthias Heißner,

Der Geschäftsführer und Gründer der Auskunftei Mietercheck.de ergänzt: "Wie Verbände der Immobilienwirtschaft und wir ebenfalls bereits von Anbeginn an in zahlreichen politischen Foren und unseren Fachtagen gemahnt haben, ist dieses willkürlich eingeführte Gesetz nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.“
Darüber hinaus habe, so Mietercheck.de, das Gesetz sämtliche Bemühungen von Vermietern torpediert, neues Wohneigentum zu erschaffen beziehungsweise zu erhalten.