Mit dem Start des neuen Schuljahres am kommenden Montag beginnt auch wieder der Präsenzunterricht für Baden-Württembergs Schüler. Damit auch unter Pandemiebedingungen im Unterrichtsalltag alles reibungslos läuft, hat das Kultusministerium des Landes ein Rahmenkonzept mit Handlungshinweisen zur Schulorganisation und zu Hygienebestimmungen ausgegeben.
Die wichtigsten Eckpunkte des Rahmenkonzepts:
- Um Infektionsketten zu vermeiden, sollen Schüler und Lehrkräfte in konstante Klassen- beziehungsweise Lerngruppen eingeteilt werden. Eine Vermischung der Gruppen ist tunlichst zu vermeiden, weshalb auch der Unterrichtsbeginn und die Pausen zeitversetzt stattfinden.
- Zum Präsenzunterricht sind nur Kinder zugelassen, die keine Symptome von Covid-19 aufweisen. Der Mindestabstand zwischen den Schülern gilt somit als aufgehoben. Der Präsenzunterricht soll auch an weiterführenden Schulen durchgeführt werden.
- Zur Notenbildung werden grundsätzlich alle Leistungen, die im Unterricht erbracht wurden, miteinbezogen. Darunter muss mindestens ein schriftlicher Leistungsnachweis pro Halbjahr nachgewiesen werden. Für Grundschulen fallen diese schriftlichen Leistungsfeststellungen bis Ende des Schuljahres aus.
- Schüler, die sich im Fernlernunterricht befinden und über keine digitale Ausstattung verfügen, bekommen alle notwendigen Materialien von der Schule gestellt.
- Die Schüler erhalten regelmäßig Aufgaben durch die Lehrkraft erteilt. Der Umfang ist von der Wochenstundenzahl des Faches abhängig. Die Lehrkräfte sind außerdem dazu verpflichtet, ihre Arbeit sorgfältig zu dokumentieren.
- Video- und Telefonkonferenzen sind für Lehrkräfte verpflichtend. Persönliche Besprechungen müssen auf ein Minimum reduziert werden und sind nur unter der Einhaltung der Hygienevorgaben gestattet.
- Außerschulische Betätigungen finden nicht statt ebenso wie mehrtägige Klassenfahrten. Eintägige Klassenausflüge sind unter Einhaltung der Hygieneregeln gestattet.
Eltern dürfen Kinder vom Präsenzunterricht fernhalten
Neu ist dabei vor allem die Regelung des Präsenzunterrichtes. Das Besondere dabei: Nur für den Unterricht des Kerncurriculums, also die grundlegenden Bildungsinhalte, die für alle Schulen verbindlich gelehrt werden müssen, müssen die Schüler im Klassenzimmer präsent sein.
Und noch eine weitere Einschränkung gibt es: Trotz der Präsenzunterrichts-Regelung dürfen Eltern ihre Kinder vom Unterricht fernhalten, sofern ihnen das Risiko einer Ansteckung mit Covid-19 nicht behagt. Dafür müssen sich die Eltern an die jeweilige Schule wenden und dies formlos beantragen. Im Gegenzug soll für diese Schüler ein Fernlernangebot erstellt werden.

Auch wegen relevanten Vorerkrankungen können Kinder vom Unterricht freigestellt werden. Ob die Teilnahme am Unterricht im Einzelfall verantwortbar sei, ist laut Kultusministerium im Voraus mit dem Kinderarzt zu klären.
Organisatorische Herausforderung für Schulen
Was den Schülern und Eltern den Schulalltag erleichtern soll, bringt für die Schulen selbst einen großen logistischen und organisatorischen Aufwand mit sich: "Eine der Herausforderungen wird der Lehrkräfteeinsatz sein.

Daher werden Lehrkräfte verlässlich auch an mehreren Dienstorten zu Präsenz- und Fernlernunterricht eingeteilt, wenn dies zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung erforderlich ist", erklärt Elke Rosenberg, Direktorin des Staatlichen Schulamts Karlsruhe (SSA), gegenüber ka-news.de. Vor allem Lehrer, die laut eines ärztlichen Attests nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden können, sollen die Fernlernstunden übernehmen.
Kein Unterrichtsausfall, keine Nachteile für Heim-Lerner
Auch schulorganisatorisch stehen die Schulen damit vor großen Überlegungen, die Gruppen sollen möglichst konstant sein. Hier sollen sich die Schulen jeweils selbst organisieren und die Stoffverteilungspläne anpassen. Unterrichtsstunden entfallen und somit Nachteile für die Schüler entstehen sollen dadurch laut Rosenberg aber nicht.
Konstanz soll auch ein einheitliches Unterrichtskonzept sorgen. Die Inhalte des Fernlernangebots sollen sich an denen des Präsenzunterrichts orientieren. "Die Schüler erhalten die gleichen Arbeitsmaterialien und werden durch Fern-Lehrkräfte in einer regelmäßigen und verlässlichen Kommunikation unterrichtet", so Elke Rosenberg weiter. "Innerhalb der Klassenstufe werden die Stoffverteilungspläne und Jahrespläne abgestimmt, damit die Lehrkräfte gut informiert die Schüler - wie auch die Präsenzschüler - unterrichten können.
Dateiname | : | Rahmenkonzept für Grundschulen |
Dateigröße | : | 137509 |
Datum | : | 07.09.2020 |
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Dateiname | : | Rahmenkonzept für weiterführende Schulen |
Dateigröße | : | 226589 |
Datum | : | 07.09.2020 |
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