Die Klassifizierung der Verletzungen im Polizeibericht stammt nicht vom Notarzt selbst oder beruht auf einer ärztlichen Diagnose - "es handelt sich hierbei lediglich um eine Einteilung, die die Polizei nach den ersten Erkenntnissen für die Presse vornimmt", so Fritz Bachholz von der Polizei Karlsruhe gegenüber ka-news.
Auch Kopfschmerzen können "leichte Verletzungen" sein
Aus Datenschutzgründen werden in der Öffentlichkeit keine genaueren Angaben zu den jeweiligen Verletzungen gemacht. "Leicht verletzt ist ein Patient für uns, wenn er ambulant oder direkt vor Ort behandelt werden kann", so Bachholz weiter.
Manchmal handele es sich bei Leichtverletzten auch um Personen, die aufgrund eines Schocks unter Kopf- oder Bauchschmerzen litten aber kein weiterer Arztbesuch notwendig sei. Allerdings würden beispielsweise auch Knochenbrüche oder Prellungen als "leichte Verletzungen" eingestuft.
Wenn ein Polizist von "schweren Verletzungen" spricht, handelt es sich stets um Verletzungen, die im Krankenhaus behandelt werden müssen. Diagnosen können Augenverletzungen, Brandverletzungen oder Bewusstlosigkeit sein. Bei "schwersten Verletzungen" sei eine akute Lebensgefahr nicht auszuschließen, so der Polizeisprecher. Dabei könne er beispielsweise an einem Schädel-Hirn-Trauma, einem Herzinfarkt oder akuten Blutungen leiden.