Kaum ein Tag vergeht derzeit, ohne dass in den Medien neue Hiobsbotschaften über Kindesmissbrauch in katholischen und evangelischen Einrichtungen auftauchen. Der Sumpf aus Schlägen, Vergewaltigungen und grausamen Strafen scheint dabei immer tiefer zu werden. Immer mehr Menschen fassen durch diese Enthüllungen jetzt den Entschluss, ihre Leiden öffentlich zu machen und Anzeige gegen die damaligen Peiniger zu erstatten.
Das ist allerdings nicht immer einfach. Viele der Taten sind schon zu lange her und daher verjährt. Die Täter können somit nicht mehr für ihre Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden. Diese Tatsachen wollen einige Politiker nun ändern. So forderte Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) jüngst eine Verlängerung der Verjährungsfristen bei Missbrauchsfällen. Auch Horst Seehofer (CSU) sprach sich für eine Ausdehnung der Frist aus. Zustimmung kam zudem von der SPD.
Zur Zeit beträgt die gültige Verjährungsfrist bei Kindesmissbrauch bis zu 20 Jahre. Diese beginnt allerdings erst mit dem vollendeten 18. Lebensjahr.
Kritiker dieses Vorschlags, wie die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), führen an, dass eine Missbrauchstat, die vor mehreren Jahrzehnten geschehen ist, heute nur noch schwer nachzuweisen sei. Unter anderem könnten die Sachverhalte nur schwer rekonstruiert werden und auch Zeugen für die damalige Zeit, seien oft nicht mehr aufzufinden.
Was denken sie über dieses Thema? Sollen die Verjährungsfristen für Missbrauchsfälle verlängert werden? Oder glauben sie, dass die derzeitigen Fristen vollkommen ausreichen? Teilen sie uns ihre Meinung bei der heutigen Umfrage auf der Startseite mit.