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Karlsruhe/Berlin/München: Umfrage: Online-Durchsuchung mit "Bundestrojaner" - Hilfe bei der Verbrechensbekämpfung?

Karlsruhe/Berlin/München

Umfrage: Online-Durchsuchung mit "Bundestrojaner" - Hilfe bei der Verbrechensbekämpfung?

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    "Die untersuchten Trojaner können nicht nur höchst intime Daten ausleiten, sondern bieten auch eine Fernsteuerungsfunktion zum Nachladen und Ausführen beliebiger weiterer Schadsoftware", sagte Chaos Computer Club-Sprecher Frank Rieger in einem dpa-Artikel. Die Analyse des Clubs könnten Anwender mit dem Computerprogramm Internet-Telefonate belauschen und Bildschirmfotos von Inhalten des Webbrowsers oder von Chat- und E-Mail-Programmen machen. Gleichzeitig könne es nicht verschickte Nachrichten und Notizen kopieren.

    "Systematische, heimliche Ausweitung der Überwachungsmöglichkeiten"

    Das Durchsuchen, Schreiben, Lesen sowie Manipulieren von Dateien sei von Anfang an im Programm vorgesehen. Sogar ein digitaler großer Lausch- und Spähangriff sei möglich, indem ferngesteuert auf das Mikrofon, die Kamera und die Tastatur des Computers zugegriffen werde. Damit verstoße die Software gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2008, das besage, dass "ausschließlich auf Daten aus einem laufenden Telekommunikationsvorgang beschränkt und dies durch technische Vorkehrungen und rechtliche Vorgaben sichergestellt wird."

    Der Chaos Computer Club (CCC) erklärte, die nun aufgetauchte Software ermögliche einen viel weitergehenden Angriff. "Es ist wohl das erste Mal, dass entgegen dem expliziten Votum aus Karlsruhe systematisch eine heimliche Ausweitung der Überwachungsmöglichkeiten in den klar illegalen Bereich vorgenommen wurde", sagte CCC-Sprecher Rieger.

    Überwachung sei nötig, um schwere Straftaten aufzuklären

    Wie sich erst am Montag herausstellte, stammt der Trojaner aus Bayern. Dort habe der Zoll einem Mann die Software bei einer Kontrolle am Münchner Flughafen auf seinen Rechner gespielt. Die Behörden ermittelten gegen den Mann wegen des Verdachts auf Drogenhandel. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann versicherte jedoch, dass das Landeskriminsalamt, Einschätzungen des Ministeriums zufolge, beim Einsatz der Trojaner alle rechtlichen Vorgaben eingehalten habe.

    Auch in Baden-Württemberg sei die Software im Einsatz. So verwendete die baden-württembergische Polizei, nach Angaben von Innenminister Reinhold Gall, bisher eine Basis-Version wie in Bayern, von der auch der entschlüsselte Trojaner stamme. Diese werde aber in jedem Einzelfall so programmiert, dass sie der richterlichen Anordnung voll entspreche, und nur in Einzelfällen eingesetzt. Der Minister betonte, dass eine Überwachung von verschlüsselter Telefon- und Mail-Kommunikation jedoch nötig sei, um schwere Straftaten auch künftig aufklären zu können.

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