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Köln/Stuttgart: Umfrage: Korrekte Grundpreisangabe bei Rabatten: Sollen Unternehmen dazu verpflichtet werden?

Köln/Stuttgart

Umfrage: Korrekte Grundpreisangabe bei Rabatten: Sollen Unternehmen dazu verpflichtet werden?

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    Der Lebensmittelhändler Rewe hatte in einem Prospekt eine Kiste Limonade mit einer Gratiszugabe von zwei weiteren Flaschen beworben. Als Grundpreis gab das Unternehmen den Preis für einen Liter bezogen auf die Kiste (zwölf Flaschen) und die Gratiszugabe, also insgesamt 14 Flaschen an.

    "Durch diesen Trick entsteht bei Verbrauchern der Eindruck, die Limonade sei im Vergleich zu Produkten anderer Hersteller besonders günstig. Dabei werden lediglich für einen begrenzten Aktionszeitraum Gratisflaschen dazugegeben, am eigentlichen Preis für das Getränk ändert das jedoch nichts", kritisierte Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

    Bei Aktions- oder Rabattangeboten werde der Preisvergleich für Verbraucher oftmals schon durch Werbung erschwert. Die tatsächliche Ersparnis werde verschleiert dargestellt und sei nur schwer nachvollziehbar, bemängelte die Verbraucherzentrale. Umso wichtiger sei es, dass die gesetzlich vorgeschriebene Grundpreisangabe für mehr Transparenz und eine bessere Vergleichsmöglichkeit sorgt.

    Verbraucherschutz fordert klare gesetzliche Regelung

    Das Landgericht Köln stützt diese Auffassung mit einem aktuellen Urteil vom 20. Juli und sieht in der Angabe einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung und das Irreführungsverbot, teilte die Verbraucherzentrale in einerm Pressemitteilung mit. "Nachdem das Unternehmen auf unsere Abmahnung zunächst nicht reagiert hat, bringt das Urteil nun etwas mehr Klarheit für Verbraucher. Es zeigt aber auch, dass der Gesetzgeber gefordert ist, eindeutige Regelungen zu formulieren", so Richter weiter.

    Dieses Urteil mache deutlich, dass auch im Zusammenhang mit der Bewerbung von Sonderangeboten klare gesetzliche Regelungen für die korrekte und verbraucherfreundliche Angabe von Grundpreisen dringend notwendig seien. Sollten Unternehmen gesetzlich gezwungen werden, Grundpreise bei Rabattaktionen korrekt anzugeben? Stimmen Sie ab!

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