Ein Jahr nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach Ärzten der Gencheck erlaubt ist, stellte der Gesetzgeber erstmals Bedingungen für diese Tests an den Embryonen vor der Einpflanzung in den Mutterleib auf.
Die PID bleibt grundsätzlich verboten - wird aber erlaubt, wenn wegen elterlicher Gen-Anlagen eine Tot- oder Fehlgeburt oder schwere Krankheit des Kindes wahrscheinlich ist. Beratung ist Pflicht, eine Ethikkommission muss zustimmen. Es wird von einigen Dutzend bis einigen hundert Fällen im Jahr ausgegangen.
Gegner: "Embryonen haben von Anfang an Menschenwürde"
Die Präimplantationsdiagnostik (PID) galt nach dem Embryonenschutzgesetz als strafbar - bis der Bundesgerichtshof vor einem Jahr das Gegenteil entschied. Die Gegner warnen vor einer Auswahl von Embryonen und einer Zukunft mit "Designer-Kindern". Sie stören sich daran, dass die Tests nicht nur über Krankheiten, sondern auch Merkmale wie das Geschlecht aufklären können.
Die Forschung würde zudem versuchen, Nutzen aus Embryonen zu ziehen, die zu "Abfallprodukten" würden. Embryonen hätten aber von Anfang an Menschenwürde, wird argumentiert. Heute ist Ihre Meinung gefragt - wie hätten Sie anstelle des Bundestages entschieden?