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Karlsruhe: Über 100 Kampfhunde in Karlsruhe

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Über 100 Kampfhunde in Karlsruhe

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    Die Verordnung sieht vor, dass Kampfhunde nur noch mit Erlaubnis der Behörden gehalten werden dürfen. Entscheidend hierbei ist vor allem, dass ein Hund nicht allein durch die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse zum Kampfhund wird, sondern durch sein Wesen. Somit sind nicht automatisch alle American Staffordshire Terrier, Bullterrier oder Pit Bull Terrier Kampfhunde. Sie werden zwar grundsätzlich als gefährlich eingestuft, wogegen Hundehalter vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt hatten, ob sie jedoch als Kampfhund gelten oder nicht, entscheidet sich erst im so genannten Wesenstest. Dieser Test wird von einem Veterinär sowie einem Beamten der Polizeihundestaffel durchgeführt. Die Experten prüfen hierbei den Hund auf sein Verhalten gegenüber anderen Tieren, gegenüber Menschen, Fahrzeugen, optischen und akustischen Reizen sowie seinen Gehorsam. Besteht der Hund den Test, dann gilt er nicht als Kampfhund und fällt somit auch nicht unter die Bestimmungen der Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde.

    Der Wesenstest entscheidet - Kampfhund oder nicht?

    American Staffordshire ohne Maulkorb, also kein Kampfhund? (Foto: ka-news)

    Den Wesenstest haben seit Inkrafttreten der Verordnung im Jahr 2000 knapp 150 Hunde bestanden. Sie sind also vor dem Gesetz keine Kampfhunde. Die Tiere, die den Test nicht bestanden haben oder nicht daran teilgenommen haben, sind Kampfhunde und müssen entsprechend gehalten werden. Im Einzelnen bedeutet das vor allem, dass der Hund nicht ohne Leine und Maulkorb in der Öffentlichkeit geführt werden darf und dass der Hund tätowiert und kastriert sein muss. Zudem dürfen Kampfhunde nur in zwei Fällen gehalten werden. Fall eins sieht vor, dass der Halter den Hund schon vor dem Stichtag 1. November 2000 besessen hat. Dann genügt es, die Auflagen für die fachgerechte Hundehaltung zu erfüllen. Fall zwei deckt Hunde ab, die nach dem Stichtag angeschafft wurden.

    Keine Neuanmeldungen in den letzten zwei Jahren

    In Karlsruhe gab es in den letzten zwei Jahren - also nach dem Stichtag - 39 Neuanmeldungen von "potentiellen Kampfhunden". Diese hatten die Chance, im Wesenstest zu zeigen, dass sie nicht aggressiv und gefährlich sind. 26 Tiere konnten diesen Nachweis erbringen. Die restlichen Tiere wurden beschlagnahmt oder freiwillig weggegeben. Für sie wird das Leben nun im Tierheim oder im Ausland weitergehen. Die Neuanmeldung eines Kampfhundes wird in Baden-Württemberg nämlich nur dann erlaubt, wenn der Halter ein "berechtigtes Interesse" sowie seine Zuverlässigkeit nachweisen kann. "In Karlsruhe konnte bisher noch kein Halter diese Nachweise erbringen", erzählt Cranz. Es sei praktisch unmöglich, die Zulassung für einen neuen Kampfhund zu erhalten. Denn was ist schon "ein berechtigtes Interesse an einem Kampfhund?" Auch mit nicht gemeldeten Kampfhunden gebe es kaum Probleme, berichtet Cranz. Wenn sie nicht von der Polizeihundestaffel aufgespürt würden, die sich hier stark engagiere, dann würden spätestens innerhalb von sechs Monaten besorgte Nachbarn auf dem Amt anrufen.

    Aus "Altbeständen" gibt es in Karlsruhe noch über 100 Kampfhunde. Sie wurden vor dem Stichtag im Jahr 2000 angeschafft. Davon seien 63 "regulär" gemeldet und würden verordnungsgerecht gehalten, so Cranz. Bei den übrigen Hunden weigern sich die Besitzer, ihren Pflichten nachzukommen und etwa den Hund unfruchtbar machen zu lassen. Die Stadt Karlsruhe befindet sich derzeit noch im Rechtsstreit mit ihnen. Mit der Bestätigung der Verordnung seitens des Bundesverwaltungsgerichts wird die Position der Stadt natürlich gestärkt. Was Zwischenfälle mit Kampfhunden in den letzten zwei Jahren angeht, zeigt sich die Stadt Karlsruhe zufrieden: "Seit Bestehen der Verordnung gab es nur zehn Zwischenfälle", berichtet Cranz. Die beteiligten Hunde würden nach einem Angriff sofort als Kampfhund deklariert. Menschen kamen bei diesen Zwischenfällen nicht zu Schaden: Die Hunde hatten sich auf ihre Artgenossen gestürzt.

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