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Karlsruhe: Turmbergbahn und Nightliner pausieren am Wochenende

Karlsruhe

Turmbergbahn und Nightliner pausieren am Wochenende

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    In den Nächten von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag ist mit Ausfällen der Nightliner zu rechnen.
    In den Nächten von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag ist mit Ausfällen der Nightliner zu rechnen. Foto: Verkehrsbetriebe Karlsruhe

    Die Turmbergbahn und die Nightliner-Verkehre (NL) der Verkehrsbetriebe Karlsruhe pausieren ab diesem Wochenende. Sowohl die Standseilbahn im Karlsruher Stadtteil Durlach als auch die nächtlichen (nicht frühmorgendlichen) Nightliner-Verkehre werden derzeit nur am Wochenende angeboten.

    Turmbergbahn pausiert bis Lockdown-Ende

    Die Turmbergbahn wird zunächst bis zum Ende des Corona bedingten Teil-Lockdowns am Wochenende stillstehen. Grund dafür ist eine Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, die besagt, dass Freizeiteinrichtungen auch außerhalb geschlossener Räume aus Gründen des Infektionsschutzes ab dem 2. November nicht betrieben werden dürfen.

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    Foto: ARTIS – Ulli Deck

    Dazu zählt die Standseilbahn. Die Nightliner pausieren aufgrund des aktuell sehr geringen Bedarfs, der auf die Schließung der Gastronomie und der Kultureinrichtungen zurückzuführen ist, bis auf weiteres.

    Nightliner fahren wieder ab 04.30 Uhr

    Hier gilt folgendes Konzept: Die Karlsruher Nightliner-Verkehre werden ab Freitag, 6. November, in den Nächten Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag zu beziehungsweise von den Anschlussknoten Marktplatz 1.30 Uhr, 2.30 Uhr und 3.30 Uhr eingestellt.

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    Foto: Betsch/Weber

    Das betrifft die Tram und Bus-Linien NL1 bis NL6 sowie die jeweils im Anschluss daran verkehrenden Fahrten der Anruf-Linien-Taxis der Linien NL11 bis NL16. Ab dem Anschlussknoten Marktplatz 4.30 Uhr findet der Nightliner- und sonstige Linienverkehr an allen Tagen unverändert wie veröffentlicht statt.

    Die im Nightliner-Takt verkehrenden Fahrten der Linien S1/S11 und S2 sowie die nachts in diesem Zeitraum verkehrenden Fahrten der Linien S4 und S5 sind von der Regelung nicht betroffen und verkehren unverändert.

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